VARIAE SENTENTIAE

Montag, 12. Mai 2014

Kommunalwahl 2014 - Was ist "Kumulieren" und "Panaschieren" ?

Die Begriffe "Kumulieren" und "Panaschieren" sind derzeit wieder in aller Munde.

Was ist das eigentlich?

Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.

Bei den süddeutschen Wahlsystemen, also auch in Baden-Württemberg, hat der Wähler soviele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Häufelung seiner Stimmen auf einen Kandidaten ist aber auf drei Stimmen begrenzt.

Das nennt man deshalb begrenztes Kumulieren.

Möchte der Wahlberechtigte gezielt einzelne Kandidaten  unterstützen, kann er seine Stimmen gehäuft („kumuliert“) vergeben.  Damit stärkt der Wähler bestimmte Kandidaten. Wenn der Kandidat etwa auf einem hinteren Listenplatz steht, kann er mit kumulierten Stimmen weiter nach oben rücken.

Wem Vorschlagsliste A gefällt, aber auch die Kandidaten Müller, Meier und Schulze der Vorschlagsliste B wählen möchte, darf dies tun. Der Wähler darf also seine Stimmen quer über die Listen verteilen, auch in Kombination mit dem Kumulieren. Der Wahlzettel ist jedoch ungültig, sollte die maximal erlaubte Stimmenzahl überschritten werden.

Wenn er seine Stimmen auf Bewerber der Listen verschiedener Parteien verteilt, nennt man das Panaschieren. 

Sofern der Wähler nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben will, so kann er deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels eintragen, den er für Ihre Stimmabgabe verwendet. Durch die Eintragung erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Stimme; soll er/sie zwei oder drei Stimmen erhalten, so setzt man in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3. 

Und nicht vergessen:

Demokratie ist, wenn wir hingehen!

Eingestellt von Unknown um 13:12:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Donnerstag, 13. März 2014

Der lustigen Urteile siebenter Teil oder Übermäßige Toilettennutzung während der Arbeitszeit

Das  Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 21.01.2010, Az. 6 Ca 3846/09) hat entschieden, dass häufige Toilettenbesuche keine Gehaltskürzung rechtfertigen.

Der Inhaber einer Anwaltskanzlei hatte im zugrundeliegenden Fall festgestellt, dass einer seiner Anwälte vom 08. bis zum 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Hierfür zog er dem Anwalt anteilig 682,40 Euro vom Gehalt ab.

Der Anwalt reichte Klage ein und verteidigte sich damit, dass er  im Mai unverschuldet so lange auf der Toilette gesessen habe, weil er an Verdauungsstörungen litt.

Aus dem Urteil:

Soweit der Kläger restliches Gehalt für den Monat Mai 2009 begehre, stehe ihm der geltend gemachte Betrag von € 1428,98 brutto nicht zu, weil er seit Beginn des Arbeitsverhältnisses pflicht- und vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit über das übliche Maß weit hinausgehend auf der Toilette verbracht habe.
Stichproben anhand von schriftlichen Protokollierungen zweier Mitarbeiterinnen – dabei handele es sich um langjährig beschäftigte Rechtsanwaltsfachangestellte - hätten insoweit ergeben, dass der Kläger unter anderem in dem Zeitraum zwischen dem 08.05.2009 und dem 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht und darüber hinaus seine Anfangs- und Beendigungszeiten bzw. Pausen so großzügig ausgelegt gehabt habe, dass er weit unter der wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden geblieben sei, wofür er auch unter dem 27.05.2009 abgemahnt worden sei.
Der Kläger habe diese vertragswidrige Abkürzung seiner Arbeitszeit bereits seit Beginn seines Arbeitsverhältnisses praktiziert. Der Kläger habe zu keinem Zeitpunkt ihm – dem Beklagten zu 2) – oder den anderen Mitarbeitern der Kanzlei gegenüber sein Verhalten thematisiert oder einen Hinweis auf ein eventuelles gesundheitliches Problem erteilt.
Nach den Stichproben habe der Kläger aus unbekannten Gründen zusätzlich zu den üblichen Mittags- und Toilettenpausen im Schnitt rund 0,5 Stunde pro Arbeitstag auf der Toilette verbracht. Rechne man dies überschlägig hoch über die Wochenstundenzahl von 2,5 bzw. monatliche Stundenzahl von 10 auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Protokollierung Ende Mai 2009 (rund neun Monate), so erhalte man eine Fehlstundenanzahl in Höhe von 90 Stunden, mithin also einem Anteil von Dreiviertel dessen, was arbeitsvertraglich an Mindestarbeitszeit vereinbart gewesen sei ( 40h pro Woche=rund 120h pro Monat).
Unter Berücksichtigung von möglichen anderweitigen berechtigten Gründen für einen Teil der so entstandenen Fehlzeitenhabe er – der Beklagte zu 2) – danach dem Kläger rund ein Viertel (€ 682,40) von dessen monatlichem Nettogehalt (€ 1962,12) abgezogen und daher nur noch einen Betrag in Höhe von € 1279,72 netto zur Auszahlung an den Kläger gebracht.


Das Arbeitsgericht gab allerdings dem klagenden Rechtsanwalt Recht.

Der Kläger hat gegen den Beklagten zu 2) einen Anspruch gemäß § 611 BGB bzw. gemäß § 4 EFZG auf restliches Gehalt für den Monat Mai 2009 in der beantragten, unbestritten gebliebenen Höhe. Auch hier steht dem Beklagten zu 2) gegen den Kläger kein Gegenanspruch zu, mit dem er die Aufrechnung erklären konnte.
Soweit der Beklagte zu 2) auf übermäßige Pausen und insbesondere auch auf übermäßige Toilettenaufenthalte des Klägers verweist, ist dieser Sachvortrag rechtlich unerheblich. Denn er ist unsubstantiiert. Er resultiert allein aus einer Hochrechnung des Beklagten zu 2).

Wo die zeitliche Grenze liegt, ab der der Toilettenbesuch doch zur Gehaltskürzung führen kann, hat das Arbeitsgericht leider nicht erörtert. 

Dass manche ihr Geld im Schlaf verdienen ist bekannt, aber dass Anwälte generell ihr Geld auf dem "Stillen Örtchen" verdienen, DAS sollte man jetzt wirklich nicht annehmen - mit Ausnahmen, wie man sieht.


Eingestellt von Unknown um 13:26:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Montag, 2. September 2013

Der lustigen Urteile sechster Teil - Die Madonna im Treppenhaus

Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung.

Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003, Az. 3 C 2122/03

Entscheidungsgründe:
(abgekürzt gem. § 495 a ZPO)


Die Klage ist begründet.
Die Beklagte hat unberechtigt die Grundmiete für die von ihr bei der Klägerin angemietete Wohnung für die Monate Mai 2002 sowie Juni 2002 bis Januar 2003 und Februar 2003 gemindert. Ein Recht zur Mietminderung steht der Beklagten nicht zu. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dies ist durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.
Darüber hinaus ist auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein kann, der zu einem besonderen Schock führt. Subjektive Überempfindlichkeiten sind bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 708 Ziff. 11 ZPO.
Eingestellt von Unknown um 13:03:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Samstag, 25. Mai 2013

Towel Day

Heute ist wieder Towel Day.

Hier die Anleitung für alle Hitchhiker und Douglas-Adams-Fans:

Trage dein Handtuch den ganzen Tag bei dir, egal wohin du gehst.




Wirklich den GANZEN Tag und wirklich ÜBERALL?
Jep.

Und weshalb sollte ich das tun?

Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der interstellare Anhalter besitzen kann. Einmal ist es von großem praktischem Wert - man kann sich zum Wärmen darin einwickeln, wenn man über die kalten Monde von Jaglan Beta hüpft; man kann an den leuchtenden Marmorsandstränden von Santraginus V darauf liegen, wenn man die berauschenden Dämpfe des Meeres einatmet; man kann unter den so rot glühenden Sternen in den Wüsten von Kakrafoon darunter schlafen; man kann es als Segel an einem Minifloß verwenden, wenn man den trägen, bedächtig strömenden Moth-Fluss hinuntersegelt, und nass ist es eine ausgezeichnete Nahkampfwaffe; man kann es sich vors Gesicht binden, um sich gegen schädliche Gase zu schützen oder dem Blick des Gefräßigen Plapperkäfers von Traal zu entgehen (ein zum Verrücktwerden dämliches Vieh, es nimmt an, wenn du es nicht siehst, kann es dich auch nicht sehen - bescheuert wie eine Bürste, aber sehr, sehr gefräßig); bei Gefahr kann man sein Handtuch als Notsignal schwenken und sich natürlich damit abtrocknen, wenn es dann noch sauber genug ist.

Was jedoch noch wichtiger ist: ein Handtuch hat einen immensen psychologischen Wert. Wenn zum Beispiel ein Strag (Strag = Nicht-Anhalter) dahinter kommt, dass ein Anhalter sein Handtuch bei sich hat, wird er automatisch annehmen. er besäße auch Zahnbürste, Waschlappen, Seife, Keksdose, Trinkflasche, Kompass, Landkarte, Bindfadenrolle, Insektenspray, Regenausrüstung, Raumanzug usw, usw. Und der Strag wird dann dem Anhalter diese oder ein Dutzend andere Dinge bereitwilligst leihen, die der Anhalter zufällig gerade "verloren" hat. Der Strag denkt natürlich, dass ein Mann, der kreuz und quer durch die Galaxis trampt, ein hartes Leben führt, in die dreckigsten Winkel kommt, gegen schreckliche Übermächte kämpft, sich schließlich an sein Ziel durchschlägt und trotzdem noch weiß, wo sein Handtuch ist, eben ein Mann sein muss, auf den man sich verlassen kann.


- Douglas Adams: Per Anhalter durch die Galaxis
Eingestellt von Unknown um 07:00:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Freitag, 24. Mai 2013

Update: Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg

Soweit ersichtlich hat der Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg unter dem 17.05.2013 eine erste Entscheidung bezüglich einer Landesverfassungsbeschwerde  gefällt und diese als unzulässig abgewiesen.

Da in den Gründen auf Art.2 der Landesverfassung in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Bezug genommen wird, dürften vor dem Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerden auch grundrechtsgleiche Rechte gestützt werden können.

Diese Frage wäre damit geklärt.
Eingestellt von Unknown um 12:58:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Montag, 1. April 2013

Kein Aprilscherz: Seit heute gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit der Landesverfassungsbeschwerde

Seit heute, dem 1. April 2013,  kann jeder Bürger, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, den baden-württembergischen Staatsgerichtshof anrufen. 

Konnten bislang nur Landesorgane - der Landtag und die Landesregierung - vor dem baden-württembergischen Staatsgerichtshof in Stuttgart klagen, war dies den Bürgern verwehrt, diese konnten sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde lediglich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Seit heute können alle Bürger, die sich durch ein Landesgesetz, die Entscheidung eines baden-württembergischen Gerichts oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sehen, direkt beim Staatsgerichtshof klagen.
Mit der Landesverfassungsbeschwerde kommt nicht nur eine weitere Möglichkeit neben einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hinzu, denn beim Staatsgerichtshof können auch Rechtspositionen geltend gemacht werden, die sich speziell aus der baden-württembergischen Landesverfassung ergeben.
 
Die Landesverfassung von Baden-Württemberg verfügt über keinen Grundrechtskatalog. Sie verweist auf den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes und ergänzt diesen um einige eigene (Landes-)Grundrechte.

Artikel 2 der Landesverfassung
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht. 

Die Grundrechte des Grundgesetzes sind daher Bestandteil des Landesverfassungsrechts.

Interessant ist aber die folgende Frage:

Als die Landesverfassung 1953 in Kraft trat, sah der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes noch einfacher aus. In vielen Grundrechten wurden ergänzende Regelungen aufgenommen.

Stellt Art. 2 Abs.1 der Landesverfassung eine dynamische oder eine statische Verweisung auf das Grundgesetz dar, heißt: gilt der Grundrechtskatalog mit dem Text von 1949 oder mit dem Text von heute?

Geht man von einer dynamischen Verweisung aus - kann der Bundesgesetzgeber durch Änderungen des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes wirksam Landesverfassungsrecht setzen, ohne dass es einer Willensbildung des Landtages als Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg bedarf?

Verweist Art. 2 Abs.1 der Landesverfassung nur auf "echte" Grundrechte oder auch auf grundrechtsgleiche Rechte, wie die Verfahrensrechte der Artt. 101 ff. GG?

Viele Fragen, bislang keine Antworten.
Das gilt es im Auge zu behalten und weiter zu berichten...
Eingestellt von Unknown um 17:30:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Mittwoch, 20. März 2013

Ist Papst Franziskus nach seiner Wahl noch Angehöriger des Jesuitenordens?

Im Letzten Blog hatte ich Papst Franziskus vorschnell als Angehörigen des Jesuitenordens bezeichnet.
Stimmt das eigentlich?

Kirchenrechtlich ist die Sache ziemlich spannend:

Mit unserem neuen Papst Franziskus stammt zum ersten Mal ein Papst aus dem Jesuitenorden.

Jesuiten sind keine Mönche, führen kein Klosterleben und tragen keine Ordenskleidung.
Neben Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam verpflichten sie sich in einem vierten Gelübde zu besonderem Gehorsam gegenüber dem Papst. Zudem legen sie ein Zusatzversprechen ab, nicht nach kirchlichen Ämtern zu streben.

Ist Papst Franziskus mit seiner Berufung zum Papst demnach kein Jesuit mehr oder ruht seine Zugehörigkeit zum Jesuitenorden oder ist sie erloschen?

Fragen über Fragen.

Papst Franziskus hat kirchenrechtlich einen Sonderstatus. Er ist Jesuit, wenn auch ein besonderer.

Der Jesuitenorden beruht als prägendstem Strukturelement auf dem Gehorsam . Wenn jemand aus dem Gehorsam herausrückt, dann ist er im Rechtssinne nicht mehr Jesuit und er verliert beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht im Orden.

Bischöfe - und der Papst ist der Bischof von Rom -  fallen aus der Ordensgemeinschaft heraus, der Bischof einer Ortskirche kann keinem Ordensoberen untergeben sein.

Dies würde zu der Situation führen, dass der Papst als Ordensangehöriger seinem Generaloberen Gehorsam schuldet, der wiederum selbst dem Papst gegenüber zum Gehorsam verpflichtet ist.

Es gab Bischöfe, die im Alter nach ihrer Emeritierung wieder in eine Jesuitenkommunität gezogen sind, so der Erzbischof von Mailand, Carlo Maria Kardinal Martini SJ. Am 11.07.2002 wurde er mit Erreichen der Altersgrenze als Erzbischof von Mailand emeritiert. Ab 2008 bis zu seinem Tod 2012 lebte er dann wieder in seiner Jesuitenkommunität in Gallarate.

Fazit:

Eigentlich hat sich nichts geändert.
Schon am 20. Mai 1992  hatte Papst Johannes Paul II. den heutigen Papst zum Weihbischof in Buenos Aires und Titularbischof von Auca ernannt.
Am 3. Juni 1997 wurde Jorge Mario Bergoglio zum Koadjutorerzbischof von Buenos Aires ernannt. Nach dem Tod von Kardinal Quarracino am 28. Februar 1998 trat er dessen Nachfolge als Erzbischof von Buenos Aires an.

Der Sonderstatus von Papst Franziskus dauert demnach seit 1992 an, als er zum Bischof berufen wurde.
Eingestellt von Unknown um 12:54:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Freitag, 15. März 2013

Papst Franziskus folgt auf Papst Benedikt

Erstmals wurde ein Nichteuropäer und erstmals ein Angehöriger des
Jesuitenordens zum Papst gewählt.

Bereits der erste Auftritt des neugewählten Papstes war beeindruckend.
Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hat dies anlässlich seines 
Hirtenwortes anlässlich der Wahl von Papst Franziskus wie folgt formuliert:

Liebe Schwestern und Brüder in der Gemeinschaft des Glaubens,

ein einfacher Schornstein auf dem Dach der Sixtinischen Kapelle hat Anfang der Woche die Blicke der  Menschen rund um den Erdball auf sich gezogen. Per Rauchzeichen – in der modernen Kommunikationsgesellschaft eine Kuriosität ohnegleichen – drang die Nachricht in die Welt, die dann per Satellit in Windeseile in alle Himmelsrichtungen verbreitet wurde: wir haben einen neuen Papst! Mit dem Beistand des Heiligen Geistes haben die Kardinäle den 265. Nachfolger des heiligen Petrus gewählt.

Wie groß war die Überraschung, als schon nach so kurzer Zeit, am Dienstabend, weißer Rauch aufstieg und die Glocken auf dem Petersplatz läuteten. Wie viel größer war die Überraschung, als der Kardinalprotodiakon den Namen des Gewählten verkündete: Joseph Kardinal Ratzinger - ein Deutscher! Als Papst trägt er nun den Namen Benedikt XVI. Bereits in seiner ersten Predigt hat der Heilige Vater deutlich zum Ausdruck gebracht: „Ich denke in besonderer Weise an die Jugendlichen. An sie, die privilegierten Gesprächspartner Johannes Pauls II. geht meine besonders liebevolle Umarmung in der Erwartung, dass, wenn es Gott gefällt, ich sie in Köln beim Weltjugendtag treffen kann.“ Diese wenigen Worte signalisieren, dass der neue Papst mit der jungen Generation die Zukunft der Kirche fest in den Blick nimmt. Eine ermutigende und hoffnungsvolle Botschaft!

Diese Papstwahl ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Wahl von bedeutender historischer Tragweite. Seit 482 Jahren ist Papst Benedikt XVI. der erste Kardinal deutscher Herkunft auf dem Stuhl Petri. Zugleich ist er der erste neue Papst des 21. Jahrhunderts. Ein Ereignis, das im gegenwärtigen Kräftefeld der weltweiten geistigen und politischen Entwicklungen in seinen Auswirkungen und Folgen letztlich noch gar nicht überblickt und vorausgesagt werden kann. Wir wissen alle: der neue Papst tritt kein einfaches Amt an. Das zeigt allein die Vielzahl der Erwartungen, die vor und während der Wahl und umso mehr natürlich jetzt nach der Wahl formuliert worden sind.

Es ist menschlich, dass wir in diesen Tagen unsere ganze Aufmerksamkeit auf die Person des neuen Papstes richten. Wir würden ihm aber in keiner Weise gerecht, wenn wir ihn nur vordergründig an der Person und dem außergewöhnlichen Charisma seines Vorgängers messen wollten. Papst Benedikt ist wohl für die meisten von uns kein Unbekannter. Wir alle wissen, dass er aus Deutschland stammt, dass er in Bayern geboren ist, dass er lange Jahre Theologie gelehrt und bis in die Gegenwart hinein viele bedeutende Bücher geschrieben hat. Er wurde 1977 Erzbischof von München und Freising und bereits acht Wochen später durch Papst Paul VI. zum Kardinal ernannt. Seit 1981, seit nahezu 25 Jahren, war er Präfekt der Glaubenskongregation und damit enger Mitarbeiter der Römischen Kurie und Vertrauter des Papstes. Diese Aufgabe hat er mit ganzer Energie und großer Hingabe ausgefüllt. Als Kardinaldekan hatte er in der Zeit der Sedisvakanz und im Blick auf die Papstwahl ein enormes Programm zu bewältigen. Nun ist er selbst zum Papst gewählt worden.

Ein großer Theologe, bewegt und geprägt vom Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils, an dem er als Berater von Kardinal Frings teilgenommen hat, ist unser neuer Papst. Er hat die wertvolle Gabe, mit großer Klarheit und scharfem analytischen Verstand die Zeichen der Zeit zu erkennen, zu deuten und mit der Botschaft des Evangeliums zu verbinden. Papst Benedikt hat die herausfordernde Aufgabe, das Vermächtnis Jesu Christi nicht nur zu bewahren, sondern hier und heute zum leuchten und strahlen zu bringen.

Ich selbst konnte ihm schon einige Male begegnen und hatte die Gelegenheit zum Gespräch und zum Austausch; jedes Mal war ich beeindruckt von seiner Art, auf Menschen einzugehen, von seiner Art zuzuhören, von einer Persönlichkeit, die im positiven Sinne des Wortes Spuren hinterlässt. Ich bin überzeugt davon, dass man diese Seite des neuen Papstes nun viel stärker wahrnehmen wird und dass sie zum Tragen kommt. Nicht nur der bekannte und gefragte Denker und Theologe wird künftig zählen; vielmehr wird die feinsinnige und klare Person des neuen Papstes insgesamt, mit all ihren Zügen und Feinheiten, mit allen Charakteristika in einer breiten Öffentlichkeit aufleuchten. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich uns Papst Benedikt XVI. als ein klarer Theologe mit einem weiten Herzen erweisen wird.

„Ich diene der Kirche durch das Amt, das Gott mir übertragen hat, damit ich euch das Wort Gottes in seiner Fülle verkündige“ (Kol 1,25). Dieses Wort des Apostels Paulus dürfen wir im Blick auf das Papstamt hören und deuten. Denn es lenkt unseren Blick auf die Dimension des Dienens. Das Papstamt ist kein Karriereziel. Der Papst ist nicht der Spitzenmanager der Katholischen Kirche. Vielmehr ist er Diener. Es ist ein Dienstamt, das ihm übertragen ist. Es ist ihm ans Herz gelegt, nicht um seiner selbst willen etwas zu erstreben, sondern sich in den Dienst eines anderen nehmen zu lassen eines höheren Gutes wegen. Nicht Machtkalkül ist entscheidend, sondern die Frage: was dient den Menschen, was dient der Kirche, was dient der Gerechtigkeit, was dient der Wahrheit? Wir Menschen suchen nach der Sinnhaftigkeit unseres Lebens in einer Welt, die zwar immer mehr „Lebens-Möglichkeiten“ eröffnet, die aber aus sich heraus die existenziellen Fragen nach dem „Woher, Warum und Wohin“ nicht beantworten kann. Wir Menschen sehnen uns nach Antworten, die über das Vordergründige, über das rein wissenschaftlich-rational Erklärbare hinausweisen. Und wir  suchen nach Personen, die dafür mit ihrer Existenz glaubwürdig und überzeugend stehen.

Der Glaubenshüter Kardinal Ratzinger wird als Papst Benedikt zum Glaubensförderer und Glaubensverkünder werden. Aus den eindrucksvollen und klaren Worten seiner Predigt, die er zu Beginn des Konklaves, also noch vor seiner Wahl zum Papst gehalten hat, wird dies bereits deutlich, wenn er sagt: „Wir müssen von einer heiligen Unruhe angerührt sein: Der Unruhe, allen das Geschenk des Glaubens, der Freundschaft mit Christus zu bringen. [...] Wir haben den Glauben erhalten, um ihn anderen zu schenken“.  Diese Aufgabe ist heute nicht immer einfach – und, auch das sei hier betont, nicht allein die Aufgabe des Papstes! Wir alle, die wir zur Gemeinschaft der Kirche gehören, sind gefordert, glaubwürdig jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die uns erfüllt! (vgl. 1 Petr, 3,15)

Liebe Schwestern, liebe Brüder, wenden wir uns vertrauensvoll an Jesus Christus, den Herrn der Kirche und bitten ihn, dass er seinen Diener, den er zu seinem Stellvertreter auf Erden erwählt hat, stärke und führe. Vertrauen wir darauf, dass Papst Benedikt für die Kirche und die Welt sein wird, was sein Name bedeutet: ein Gesegneter, der zum Segen wird!
Eingestellt von Unknown um 20:59:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Montag, 11. Februar 2013

Papst Benedikt XVI. schreibt Kirchen(-rechts-)geschichte und tritt zurück

Erstmals seit Colestin V. im Jahr 1294 hat Papst Benedikt XVI. heute erklärt, dass er am 28.02.2013 freiwillig zurücktreten wird.

Ein Papst kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. In Canon 332 Paragraf 2 des Codex Iuris Canonici heißt es hierzu: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.”

"Liebe Mitbrüder!
Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, dass dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen. Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss. Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen."

Auch wenn diese Entscheidung überraschend und bestürzend kommt, so ist dem Papst noch ein langes Leben zu wünschen und viel Zeit und Muße, noch einige seiner Gedanken in Buchform zu Papier zu bringen. 
Eingestellt von Unknown um 22:17:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Montag, 8. Oktober 2012

Heilige Hildegard von Bingen wird zur Kirchenlehrerin ernannt

Papst Benedikt XVI. hat am 07.10.2012 die heilige Hildegard von Bingen zur Kirchenlehrerin („Doctor Ecclesiae universalis“) erklärt und ihre Verehrung auf die Weltkirche ausgedehnt.

"Verehrte Mitbrüder,
liebe Brüder und Schwestern!

Mit dieser feierlichen Konzelebration eröffnen wir die XIII. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode, die unter dem Thema steht: Die neue Evangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens. Diese Thematik entspricht einer programmatischen Orientierung für das Leben der Kirche, aller ihrer Glieder, der Familien, der Gemeinschaften und ihrer Institutionen. Und diese Perspektive wird noch verstärkt durch das Zusammentreffen mit dem Beginn des Jahres des Glaubens am kommenden Donnerstag, dem 11. Oktober, dem fünfzigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dankbar und herzlich heiße ich Sie willkommen, die Sie zur Synodenversammlung gekommen sind, besonders den Generalsekretär der Bischofssynode und seine Mitarbeiter. Darüber hinaus richte ich meinen Gruß an die brüderlichen Delegierten der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie an alle Anwesenden und lade sie ein, die Arbeiten, die wir in den kommenden drei Wochen tun werden, in ihrem täglichen Gebet zu begleiten.
Die biblischen Lesungen, die den Wortgottesdienst dieses Sonntags prägen, bieten uns zwei grundsätzliche Denkanstöße: Der erste, auf den ich später eingehen möchte, betrifft die Ehe; der zweite, den ich sofort aufnehme, betrifft Jesus Christus. Wir haben nicht die Zeit, diesen Abschnitt aus dem Hebräerbrief zu kommentieren, doch müssen wir zu Beginn dieser Synodenversammlung der Einladung folgen, unseren Blick fest auf Jesus, den Herrn, zu richten, der „um seines Todesleidens willen mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt“ ist (Hebr 2,9). Das Wort Gottes stellt uns vor den verherrlichten Gekreuzigten, so daß unser ganzes Leben – und im besonderen die Bemühungen dieser Synodenversammlung – sich vor seinem Angesicht und im Licht seines Mysteriums abspielen. Zu jeder Zeit und an jedem Ort ist die Mitte und das Ziel der Evangelisierung immer Jesus, der Christus, der Sohn Gottes (vgl. Mk 1,1); und das Kreuz ist schlechthin das Erkennungszeichen dessen, der das Evangelium verkündet: ein Zeichen der Liebe und des Friedens, ein Aufruf zur Umkehr und zur Versöhnung. Als erste wollen wir selber, verehrte Mitbrüder, den Blick des Herzens auf ihn gerichtet halten und uns von seiner Gnade läutern lassen.
Nun möchte ich kurz über die „neue Evangelisierung“ nachdenken, indem ich sie mit der gewöhnlichen Evangelisierung und mit der Sendung ad gentes vergleiche. Die Kirche existiert, um zu evangelisieren. In Treue zu dem Befehl Jesu Christi, des Herrn, sind seine Jünger in die ganze Welt hinausgegangen, um die Frohe Botschaft zu verkünden, und haben überall christliche Gemeinden gegründet. Im Laufe der Zeit sind daraus gut organisierte Kirchen mit zahlreichen Gläubigen geworden. In bestimmten Abschnitten der Geschichte hat die göttliche Vorsehung eine erneute Dynamik in der Verkündigungstätigkeit der Kirche wachgerufen. Man denke nur an die Evangelisierung der angelsächsischen und der slawischen Völker oder an die Überbringung des Evangeliums in den amerikanischen Kontinent und dann an die Zeiten der Mission unter den Völkern Afrikas, Asiens und Ozeaniens. Vor diesem dynamischen Hintergrund sehe ich gerne auch die zwei strahlenden Gestalten, die ich soeben zu Kirchenlehrern erhoben habe: den heiligen Johannes von Avila und die heilige Hildegard von Bingen. Auch in unserer Zeit hat der Heilige Geist in der Kirche einen neuen Elan, die Frohe Botschaft zu verkündigen, erzeugt – eine geistliche und pastorale Dynamik, die ihren umfassendsten Ausdruck und ihren maßgeblichsten Impuls im Zweiten Vatikanischen Konzil gefunden hat. Diese erneuerte Dynamik der Evangelisierung übt einen segensreichen Einfluß auf die beiden spezifischen „Zweige“ aus, die aus ihr hervorgehen, nämlich einerseits auf die missio ad gentes, das heißt auf die Verkündigung des Evangeliums an diejenigen, die Jesus Christus und seine Heilsbotschaft noch nicht kennen, und andererseits auf die neue Evangelisierung, die sich hauptsächlich an die Menschen richtet, die zwar getauft sind, sich aber von der Kirche entfernt haben und in ihrem Leben keine Beziehung zur christlichen Praxis haben. Die Synodenversammlung, die heute eröffnet wird, ist dieser neuen Evangelisierung gewidmet, um in jenen Menschen eine neue Begegnung mit dem Herrn zu begünstigen, der allein unser Leben einen tiefen Sinn verleiht und es mit Frieden erfüllt; um die Wiederentdeckung des Glaubens zu fördern, der eine Quelle der Gnade ist, die Freude und Hoffnung in das persönliche, familiäre und gesellschaftliche Leben trägt. Natürlich darf diese besondere Ausrichtung weder den missionarischen Schwung im eigentlichen Sinn noch die gewöhnliche Arbeit der Evangelisierung in unseren christlichen Gemeinden beeinträchtigen. In der Tat ergänzen und befruchten sich die drei Aspekte der einen Wirklichkeit der Evangelisierung gegenseitig.
In diesem Zusammenhang verdient das Thema der Ehe, das uns vom Evangelium und von der ersten Lesung vorgeschlagen wird, eine spezielle Aufmerksamkeit. Die Botschaft des Wortes Gottes kann man in dem Satz zusammenfassen, der im Buch Genesis steht und den Jesus selbst aufgreift: „Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch (Gen 2,24; Mk 10,7-8). Was sagt uns dieses Wort heute? Mir scheint, es lädt uns ein, uns eine bereits bekannte, aber vielleicht nicht voll zur Geltung gebrachte Wahrheit deutlicher ins Bewußtsein zu rufen, daß nämlich die Ehe in sich ein Evangelium, eine Frohe Botschaft für die Welt von heute und besonders für die entchristlichte Welt darstellt. Die Vereinigung von Mann und Frau, durch die sie „ein Fleisch“ werden in der Liebe, in der fruchtbaren und unauflösbaren Liebe, ist ein Zeichen, das mit Nachdruck von Gott spricht, mit einer Beredsamkeit, die in unseren Tagen noch gewichtiger geworden ist, weil die Ehe leider gerade in den seit alten Zeiten evangelisierten Gebieten jetzt aus verschiedenen Gründen eine tiefe Krise durchmacht. Und das ist kein Zufall. Die Ehe ist an den Glauben gebunden, nicht  in oberflächlich-allgemeinem Sinn. Als eine Verbindung treuer und unauflösbarer Liebe gründet sich die Ehe auf die Gnade, die von dem einen und dreifaltigen Gott kommt, der uns in Christus mit einer bis hin zum Kreuz treuen Liebe geliebt hat. Heute können wir im Kontrast zu der schmerzlichen Wirklichkeit so vieler Ehen, die leider schlecht ausgehen, die ganze Wahrheit dieser Aussage erfassen. Es besteht eine offenkundige Entsprechung zwischen der Krise des Glaubens und der Krise der Ehe. Und wie die Kirche seit langem behauptet und bezeugt, ist die Ehe berufen, nicht nur Objekt, sondern auch Subjekt der neuen Evangelisierung zu sein. Das bewahrheitet sich bereits in vielen, an religiöse Gemeinschaften und Bewegungen gebundenen Erfahrungen, verwirklicht sich aber in zunehmendem Maße auch im Gefüge der Diözesen und der Pfarreien, wie das jüngste Welttreffen der Familien bewiesen hat.
Eine der tragenden Ideen des erneuerten Impulses, den das Zweite Vatikanische Konzil der Evangelisierung gegeben hat, ist die der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit, die als solche alle Christen betrifft (vgl. Lumen gentium, 39-42). Die Heiligen sind die wahren Protagonisten der Evangelisierung in all ihren Ausdrucksformen. Sie sind im besonderen auch die mitreißenden Pioniere der neuen Evangelisierung: Durch ihre Fürsprache und das Beispiel ihres für die Fantasie des Heiligen Geistes offenen Lebens zeigen sie den gleichgültigen oder sogar feindlich gesinnten Menschen die Schönheit des Evangeliums und der Gemeinschaft mit Christus und laden die „lauen“ Gläubigen ein, in der Freude von Glaube, Hoffnung und Liebe zu leben und den „Geschmack“ am Wort Gottes und an den Sakramenten – besonders am Brot des Lebens, der Eucharistie – wiederzuentdecken. Unter den großherzigen Missionaren, die den Nichtchristen die Frohe Botschaft verkünden – traditionsgemäß in den Missionsländern und  gegenwärtig an allen Orten, wo solche leben – gibt es viele heilige Männer und Frauen. Die Heiligkeit kennt keine kulturellen, gesellschaftlichen, politischen oder religiösen Schranken. Ihre Sprache – die der Liebe und der Wahrheit – ist allen Menschen guten Willens verständlich und bringt sie Jesus Christus, der unerschöpflichen Quelle neuen Lebens, näher.
An dieser Stelle wollen wir einen Moment innehalten, um die beiden Heiligen zu würdigen, die heute in die erlesene Schar der Kirchenlehrer eingereiht worden sind. Der heilige Johannes von Avila lebte im 16. Jahrhundert. Er verfügte über eine gründliche Kenntnis der Heiligen Schrift und war von einem brennenden missionarischen Geist erfüllt. In einzigartiger Tiefe vermochte er die Geheimnisse der von Christus für die Menschheit erwirkten Erlösung zu durchdringen. Als ein wahrer Gottesmann verband er das ständige Gebet mit der apostolischen Tätigkeit. Er widmete sich der Predigt sowie der Förderung der sakramentalen Praxis und konzentrierte seine Bemühungen auf die Verbesserung der Ausbildung der Priesteramtskandidaten, der Ordensleute und der Laien, im Hinblick auf eine fruchtbare Reform der Kirche.
Die heilige Hildegard von Bingen, eine bedeutende weibliche Gestalt des 12. Jahrhunderts, hat ihren wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Kirche ihrer Zeit geleistet, indem sie ihre von Gott erhaltenen Gaben zur Geltung brachte, wobei sie sich als eine Frau von lebhafter Intelligenz, tiefer Sensibilität und anerkannter geistlicher Autorität erwies. Der Herr schenkte ihr einen prophetischen Geist und eine leidenschaftliche Fähigkeit, die Zeichen der Zeit zu unterscheiden. Hildegard besaß eine ausgeprägte Liebe zur Schöpfung und beschäftigte sich mit Medizin, Dichtung und Musik. Vor allem bewahrte sie immer eine große und treue Liebe zu Christus und seiner Kirche.
Der Blick auf das Ideal des christlichen Lebens, das in der Berufung zur Heiligkeit zum Ausdruck kommt, drängt uns, demütig auf die Schwäche so vieler Christen, ja, auf ihre persönliche wie gemeinschaftliche Sünde zu schauen, die ein großes Hindernis für die Evangelisierung darstellt, und die Kraft Gottes zu erkennen, die im Glauben der menschlichen Schwäche entgegenkommt. Daher kann man nicht von der neuen Evangelisierung sprechen ohne eine aufrichtige Bereitschaft zur Umkehr. Sich mit Gott und dem Nächsten versöhnen zu lassen (vgl. 2 Kor 5,20), ist der beste Weg der Neuevangelisierung. Nur wenn sie geläutert sind, können die Christen den berechtigten Stolz auf ihre Würde als Kinder Gottes, die nach seinem Bild erschaffen und mit dem kostbaren Blut Jesu Christi erlöst sind, wiederfinden und sich darüber freuen, um diese Freude mit allen – den Nahen wie den Fernen – zu teilen.
Liebe Brüder und Schwestern, vertrauen wir Gott die Arbeiten der Synodenversammlung an, mit einem lebendigen Gespür für die Gemeinschaft der Heiligen. Im besonderen wollen wir dabei die Fürsprache der großen Evangelisierer erbitten, zu denen wir mit herzlicher Zuneigung den seligen Papst Johannes Paul II. rechnen möchten – sein langes Pontifikat war auch ein Beispiel neuer Evangelisierung. Wir stellen uns unter den Schutz der Seligen Jungfrau Maria, des Sterns der Neuevangelisierung. Mit ihr erbitten wir eine besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, damit er die Synodenversammlung aus der Höhe erleuchte und sie fruchtbar mache für den Weg der Kirche heute, in unserer Zeit. Amen."
Eingestellt von Unknown um 19:37:00 Keine Kommentare:
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen
Neuere Posts Ältere Posts Startseite
Abonnieren Posts (Atom)

OMNIBUS SALUTEM!

Dieser Blog wird betrieben von:
Rechtsanwalt Markus Jüngling
Johann-Schaeuble-Strasse 34
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222 /506373
e-Mail: ra-juengling@gmx.de

Blog-Archiv

  • ▼  2016 (2)
    • ▼  03/27 - 04/03 (1)
      • Kuppenheimer Winzergenossenschaft zum 1. April 201...
    • ►  03/06 - 03/13 (1)
  • ►  2015 (1)
    • ►  05/10 - 05/17 (1)
  • ►  2014 (3)
    • ►  05/25 - 06/01 (1)
    • ►  05/11 - 05/18 (1)
    • ►  03/09 - 03/16 (1)
  • ►  2013 (7)
    • ►  09/01 - 09/08 (1)
    • ►  05/19 - 05/26 (2)
    • ►  03/31 - 04/07 (1)
    • ►  03/17 - 03/24 (1)
    • ►  03/10 - 03/17 (1)
    • ►  02/10 - 02/17 (1)
  • ►  2012 (2)
    • ►  10/07 - 10/14 (1)
    • ►  05/06 - 05/13 (1)
  • ►  2011 (4)
    • ►  10/09 - 10/16 (1)
    • ►  09/25 - 10/02 (1)
    • ►  09/18 - 09/25 (1)
    • ►  05/22 - 05/29 (1)
  • ►  2010 (20)
    • ►  11/21 - 11/28 (2)
    • ►  11/07 - 11/14 (4)
    • ►  10/31 - 11/07 (2)
    • ►  10/10 - 10/17 (1)
    • ►  10/03 - 10/10 (5)
    • ►  09/26 - 10/03 (1)
    • ►  09/19 - 09/26 (2)
    • ►  09/12 - 09/19 (1)
    • ►  08/22 - 08/29 (2)

Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dieses Blog durchsuchen

Mohandas Karamchand Gandhi (genannt Mahatma Gandhi) war ein indischer Rechtsanwalt und Führer der Unabhängigkeitsbewegung.

Impressum

Für diesen Internetauftritt ist verantwortlich:

Rechtsanwalt Markus Jüngling
Johann-Schaeuble-Strasse 34
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222 /506373
E-Mail: ra-juengling@gmx.de

Weitere Angaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) und die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV):

Ich bin als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die

Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Präsidenten RA Dr. Michael Krenzler
Gartenstr. 21
79098 Freiburg
Telefon: 0761 / 32563
Telefax: 0761 / 286261
E-Mail: info@rak-freiburg.de
Homepage: www.rak-freiburg.de

Ich bin haftpflichtversichert bei der Generali Versicherung, Adenauerring 7, 81737 München.
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Meine Tätigkeit, die auf dieser Webseite vorgestellt wird, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO, für Mandatserteilung vor dem 30.06.2004)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, für Mandatserteilung nach dem 01.07.2004)

Den Text dieser Vorschriften finden Sie u.a. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Freiburg im Breisgau (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Datenschutzerklärung

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.

Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.

Bestandsdaten
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Nutzungsdaten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes.
Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Internetangebotes dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen wir nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Cookies
Um den Funktionsumfang unseres Internetangebotes zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, verwenden wir so genannte „Cookies“. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf unserer Webseite Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnten allerdings der Funktionsumfang unseres Angebotes eingeschränkt werden.

Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.


Quelle: Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

Wird geladen...

RSV-Blog

Wird geladen...

Wikinews-Artikel Recht

Wird geladen...

Freiburger Dokumentenserver

Wird geladen...
Design "Einfach". Powered by Blogger.