Freitag, 5. November 2010

Rechtsgeschichtliche Überbleibsel in der hessischen Landesverfassung

     Auch wenn 60 Jahre Zeit war es endlich zu ändern, ist es bis heute geltendes Recht ....
     Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 
     Artikel 21
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Zum Glück gilt Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 GG.
Und in der bundesdeutschen Verfassung ist die Todesstrafe abgeschafft, vgl. Art. 102 GG.






Montag, 1. November 2010

Heute ist Sankt Nimmerlein und alle sind - wieder einmal - einen Tag zu früh dran

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass rein rechtlich, wenn man dem Amtsgericht Bad Tölz folgt, der Sankt Nimmerleinstag auf Allerheiligen fällt.

Heute bringen wieder viele Katholiken zum Gedenken auf den Gräber der Verstorbenen Gestecke an.
Damit sind sie aber einen Tag zu früh dran.

Das Festum Omnium Sanctorum (Allerheiligen), dass am 01.11. begangen wird, dient allein dem Angedenken der benannten und unbenannten Heiligen und Märtyrern der Kirche.

Erst am 02.11. ist für römische Katholiken der Gedenktag In Commemoratione Omnium Fidelium Defunctorum (Allerseelen).
Dieser, auf den Benediktinerabt Odo von Cluny zurückgehende Feiertag, soll dazu dienen den "Armen Seelen" im Fegefeuer durch Gebete und Fürbitten ihr Los zu erleichtern und der Verstorbenen zu gedenken.

Daher sind die Angehörigen zumeist einen Tag zu früh.

Außer es ginge ihnen wie jener alten Witwe die nach ihrem Tod in den Himmel kommt und den heiligen Petrus fragt, ob sie ihren verstorbenen Mann endlich wiedersehen kann.
Der heilige Petrus bejaht und sieht nach, kann ihn aber im Verzeichnis der Verstorbenen nicht finden.
Er schaut im Verzeichnis der Seligen - kein Eintrag.
Er schaut im Verzeichnis der Heiligen - wieder nichts. 
Vielleicht ist er ja in der Hölle.
Meint die Frau:“In der Hölle kann er nicht sein. Er war ein guter Mann und wir waren über 50 Jahre verheiratet.”
Darauf der heilige Petrus: “Ach so, das ist natürlich etwas anderes, dann finden wir ihn bei den Märtyrern.”

Aber solche Irrtümer und Fehler sind ja nichts Außergewöhnliches, Adam und Eva im Paradies werden ja auch immer mit Bauchnabel gezeichnet ...
Denken Sie 'mal drüber nach.