Seit 334 war der junge Martin Soldat der Reiterei der Kaiserlichen Garde im heutigen Amiens. An einem Tag im Winter begegnete Martin am Stadttor von Amiens einem armen, unbekleideten Mann. Außer seinen Waffen und seinem Militärmantel trug Martin nichts bei sich. In einer barmherzigen Tat teilte er seinen Mantel mit dem Schwert und gab eine Hälfte dem Armen. In der folgenden Nacht erscheint ihm Christus im Traum, bekleidet mit dem halben Mantel, den Martin dem Bettler gegeben hat.
Wieso, könnte man sich mit Recht fragen, hat der Heilige dem Bettler nicht den ganzen Mantel gegeben?
Die Gardisten trugen über ihrem Panzer ursprünglich die Chlamys, einen grossen weißen Überwurf aus zwei Teilen, der im oberen Bereich mit Schaffell gefüttert war.
Ein halber "Mantel" reichte also durchaus für zwei Personen.
Donnerstag, 11. November 2010
Fastenzeit im Advent?
Die Adventszeit war ursprünglich eine Fastenzeit, die die katholische Kirche auf die Tage zwischen dem 11. November und dem ursprünglichen Weihnachtstermin, dem Erscheinungsfest am 6. Januar festgelegt hat.
Diese acht Wochen ergeben abzüglich der fastenfreien Sonn- und Samstage insgesamt vierzig Tage - auch an Ostern werden die Sonntage nicht miteingerechnet.
Seit 1917 der Codex Iuris Canonici neu promulgiert wurde, wird das Adventsfasten vom katholischen Kirchenrecht nicht mehr verlangt.
Im ambrosianischen Ritus der Lateinischen Kirche beginnt die Adventszeit bis heute bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November) und hat demnach sechs Adventssonntage.
Wenn ich in der Steuererklärung bei der Konfession "rk" für römisch-katholisch eintrage, dann ist das eigentlich missverständlich.
Ich bin katholischer Christ und gehöre innerhalb der katholischen Kirche der Lateinischen oder Römischen (Teil-)Kirche an.
Und innerhalb der Lateinischen Kirche gehöre ich zum römischen Ritus in der durch das Zweite Vatikanischen Konzil eingeführten (Haupt-)Form .
Eigentlich bin ich lateinischer Katholik gemäß dem nachkonziliaren römischen Ritus.
Kleiner Exkurs:
Es gibt in der katholischen Kirche auch mehrere kleinere "Unierte Ostkirchen" mit mehreren Millionen Gläubigen und mit eigenem Ritus und sogar eigenem Kirchenrecht.
Deshalb stimmt es auch nicht, wenn immer davon gesprochen wird, in der katholischen Kirche bestehe die Zölibatsverpflichtung, das gilt nur für die Lateinische Kirche und gerade nicht für die katholischen unierten Ostkirchen.
In den aus der byzantinischen Tradition kommenden katholischen Ostkirchen gab es schon immer verheiratete Priester. Bei den Unionen dieser Kirchen mit Rom wurde die Ehe der Priester als legitime Tradition im Rahmen der katholischen Kirche anerkannt.
Nach der Tradition der Ostkirchen müssen die Priester aber vor der Diakonenweihe verheiratet sein. Diakone und Priester dürfen nach der Weihe nicht mehr heiraten. Ordenspriester und Bischöfe der Ostkirchen leben grundsätzlich die Ehelosigkeit.
Im CCEO, dem Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen heißt es in Kanon 373: „Der Zölibat der Kleriker, um des Himmelreiches willen gewählt und dem Priestertum sehr angemessen, ist überall sehr hoch zu schätzen, so wie es die Tradition der Kirche ist; ebenso ist der Stand der verheirateten Kleriker, der in der Praxis der jungen Kirche und der orientalischen Kirchen durch die Jahrhunderte bestätigt ist, in Ehren zu halten.“
Aber das nur am Rande ...
Diese acht Wochen ergeben abzüglich der fastenfreien Sonn- und Samstage insgesamt vierzig Tage - auch an Ostern werden die Sonntage nicht miteingerechnet.
Seit 1917 der Codex Iuris Canonici neu promulgiert wurde, wird das Adventsfasten vom katholischen Kirchenrecht nicht mehr verlangt.
Im ambrosianischen Ritus der Lateinischen Kirche beginnt die Adventszeit bis heute bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November) und hat demnach sechs Adventssonntage.
Wenn ich in der Steuererklärung bei der Konfession "rk" für römisch-katholisch eintrage, dann ist das eigentlich missverständlich.
Ich bin katholischer Christ und gehöre innerhalb der katholischen Kirche der Lateinischen oder Römischen (Teil-)Kirche an.
Und innerhalb der Lateinischen Kirche gehöre ich zum römischen Ritus in der durch das Zweite Vatikanischen Konzil eingeführten (Haupt-)Form .
Eigentlich bin ich lateinischer Katholik gemäß dem nachkonziliaren römischen Ritus.
Kleiner Exkurs:
Es gibt in der katholischen Kirche auch mehrere kleinere "Unierte Ostkirchen" mit mehreren Millionen Gläubigen und mit eigenem Ritus und sogar eigenem Kirchenrecht.
Deshalb stimmt es auch nicht, wenn immer davon gesprochen wird, in der katholischen Kirche bestehe die Zölibatsverpflichtung, das gilt nur für die Lateinische Kirche und gerade nicht für die katholischen unierten Ostkirchen.
In den aus der byzantinischen Tradition kommenden katholischen Ostkirchen gab es schon immer verheiratete Priester. Bei den Unionen dieser Kirchen mit Rom wurde die Ehe der Priester als legitime Tradition im Rahmen der katholischen Kirche anerkannt.
Nach der Tradition der Ostkirchen müssen die Priester aber vor der Diakonenweihe verheiratet sein. Diakone und Priester dürfen nach der Weihe nicht mehr heiraten. Ordenspriester und Bischöfe der Ostkirchen leben grundsätzlich die Ehelosigkeit.
Im CCEO, dem Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen heißt es in Kanon 373: „Der Zölibat der Kleriker, um des Himmelreiches willen gewählt und dem Priestertum sehr angemessen, ist überall sehr hoch zu schätzen, so wie es die Tradition der Kirche ist; ebenso ist der Stand der verheirateten Kleriker, der in der Praxis der jungen Kirche und der orientalischen Kirchen durch die Jahrhunderte bestätigt ist, in Ehren zu halten.“
Aber das nur am Rande ...
Wenn Sie das Bundesverfassungsgericht anrufen wollen ...
... hier die Telefonnummer:
0721/9101-0
Oft hört man auch: "Da geh' ich notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht!"
Vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen ist ebenfalls kein Problem, schwieriger ist es schon hineinzukommen - geschweige denn eine Verfassungsbeschwerde zu erheben und dort zu verhandeln.
Eine Verfassungsbeschwerde ist nämlich erst zulässig wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Alle rechtlich vorgesehenen Rechtsmittel und -behelfe müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos versucht worden sein.
Das Bundesverfaaungsgericht ist dabei keine Superrevisionsinstanz, sondert behandelt nur Fälle in denen Verfassungsrecht, vor allem die Verletzung von Grundrechten, betroffen ist.
0721/9101-0
Oft hört man auch: "Da geh' ich notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht!"
Vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen ist ebenfalls kein Problem, schwieriger ist es schon hineinzukommen - geschweige denn eine Verfassungsbeschwerde zu erheben und dort zu verhandeln.
Eine Verfassungsbeschwerde ist nämlich erst zulässig wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Alle rechtlich vorgesehenen Rechtsmittel und -behelfe müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos versucht worden sein.
Das Bundesverfaaungsgericht ist dabei keine Superrevisionsinstanz, sondert behandelt nur Fälle in denen Verfassungsrecht, vor allem die Verletzung von Grundrechten, betroffen ist.
Montag, 8. November 2010
Ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit
Hätten Sie's gewusst?
Es wird immer von der doppelten Staatsangehörigkeit geredet.
Diese ist aber seit 1949 für die Deutschen der Normalfall und bestimmt sind auch SIE Doppelstaater.
Neben der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bin ich aufgrund meines Wohnsitzes auch Staatsangehöriger des Bundeslandes Baden-Württemberg, das ebenfalls Staatsqualität besitzt.
Einen eigenen Ausweis habe ich in Stuttgart bislang aber noch nicht beantragt.
Wäre aber interessant, was die Landesregierung zurückschreibt.
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, geregelt in Art. 17 ff. AEGV, ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft lediglich um eine europarechtliche Dimension, sonst hätte ich sogar eine dreifache Staatsangehörigkeit.
Kann ja aber noch kommen ...
Es wird immer von der doppelten Staatsangehörigkeit geredet.
Diese ist aber seit 1949 für die Deutschen der Normalfall und bestimmt sind auch SIE Doppelstaater.
Neben der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bin ich aufgrund meines Wohnsitzes auch Staatsangehöriger des Bundeslandes Baden-Württemberg, das ebenfalls Staatsqualität besitzt.
Einen eigenen Ausweis habe ich in Stuttgart bislang aber noch nicht beantragt.
Wäre aber interessant, was die Landesregierung zurückschreibt.
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, geregelt in Art. 17 ff. AEGV, ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft lediglich um eine europarechtliche Dimension, sonst hätte ich sogar eine dreifache Staatsangehörigkeit.
Kann ja aber noch kommen ...
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