In meiner Heimatstadt gibt es, wer hätte das gedacht, eine Vergnügungssteuersatzung.
Nachzulesen hier: http://www.kuppenheim.de/servlet/PB/show/1378308/Vergngungssteuer.pdf
Eigentlich sollte man ja davon ausgehen, dass sich Steuern und Vergnügen wechselseitig ausschliessen.
Aus rein beruflichem Interesse habe ich mir einmal angesehen, was da so steht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss man beispielsweise, wenn jemand
1.
gemäß § 2 Abs.1 Nr.2 "Striptease und sonstige in Nachtlokalen oder vergleichbaren Betrieben übliche Darbietungen" veranstaltet,
2.
dies auf einer gemäß § 5 Abs.2 Buchstabe b "im Freien gelegenen Veranstaltungsfläche",
3.
wenn die Fläche nicht grösser als 100 Quadratmeter ist (vgl. § 5 Abs.2 Buchstabe a),
10,00 € an (Vergnügungs-)Steuer bezahlen.
Das ist eigentlich ziemlich günstig.
Ich frage mich nur:
Was sind "Striptease und sonstige in Nachtlokalen oder vergleichbaren Betrieben übliche Darbietungen"?
Was genau sind "vergleichbare Betriebe"?
Und vor allem: Wo soll es die hier geben?
Was versteht der Satzungsgeber unter "üblichen Darbietungen"?
Wieso kostet es weniger, wenn es "Open-Air" stattfindet?
Was ist, wenn die Veranstaltung bis über Mitternacht hinaus dauert, sind das dann ein oder zwei Tage?
Denn § 5 Abs.3: Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, wird die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Tag je besonders erhoben.
Da stellen sich ungeahnte Rechtsfragen.
Aufgrund der Praxisrelevanz wird es aber sicherlich nicht ausbleiben dass demnächst bei C.H.Beck ein entsprechender Kommentar zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Kuppenheim erscheinen wird.
Falls jemand vom Beck-Verlag das liest: Ich biete mich gerne als Mit-Kommentator an, bescheiden wie ich bin.
Wenn Sie eine entsprechende Sause im Freien veranstalten, bitte ich kurzfristig um Mitteeilung, ich komme gerne ;-)
AntwortenLöschenIch fürchte allerdings, dass auch andere Gemeinden eine entsprechende Regelung aus einer Mustersatzung übernommen haben.
Da mögen Sie Recht haben.
AntwortenLöschenWas aber einmal mehr dafür spricht, sich solche Mustersatzungen kritisch durchzulesen und nicht einfach unwidersprochen zu übernehmen.
Nur dann kommt es zu solchen "Ausblütungen".
Und ich darf darauf hinweisen, Kuppenheim ist nicht nur eine "Gemeinde" sondern "Stadt".
Auch wenn bis heute kein Geld dafür da war es auf das Ortschild zu schreiben ;-)