Montag, 12. Mai 2014

Kommunalwahl 2014 - Was ist "Kumulieren" und "Panaschieren" ?

Die Begriffe "Kumulieren" und "Panaschieren" sind derzeit wieder in aller Munde.

Was ist das eigentlich?

Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.

Bei den süddeutschen Wahlsystemen, also auch in Baden-Württemberg, hat der Wähler soviele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die Häufelung seiner Stimmen auf einen Kandidaten ist aber auf drei Stimmen begrenzt.

Das nennt man deshalb begrenztes Kumulieren.

Möchte der Wahlberechtigte gezielt einzelne Kandidaten  unterstützen, kann er seine Stimmen gehäuft („kumuliert“) vergeben.  Damit stärkt der Wähler bestimmte Kandidaten. Wenn der Kandidat etwa auf einem hinteren Listenplatz steht, kann er mit kumulierten Stimmen weiter nach oben rücken.

Wem Vorschlagsliste A gefällt, aber auch die Kandidaten Müller, Meier und Schulze der Vorschlagsliste B wählen möchte, darf dies tun. Der Wähler darf also seine Stimmen quer über die Listen verteilen, auch in Kombination mit dem Kumulieren. Der Wahlzettel ist jedoch ungültig, sollte die maximal erlaubte Stimmenzahl überschritten werden.

Wenn er seine Stimmen auf Bewerber der Listen verschiedener Parteien verteilt, nennt man das Panaschieren

Sofern der Wähler nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben will, so kann er deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels eintragen, den er für Ihre Stimmabgabe verwendet. Durch die Eintragung erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Stimme; soll er/sie zwei oder drei Stimmen erhalten, so setzt man in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3. 

Und nicht vergessen:

Demokratie ist, wenn wir hingehen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Betreiber des Blogs behält es sich vor strafrechtlich relevante, insbesondere beleidigende, sowie rassistische und unsachliche Kommentare zu löschen und NICHT zu veröffentlichen.
Im Übrigen wird das grundrecht auf Meinungsfreiheit selbstredend geachtet.