Freitag, 24. Mai 2013

Update: Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg

Soweit ersichtlich hat der Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg unter dem 17.05.2013 eine erste Entscheidung bezüglich einer Landesverfassungsbeschwerde  gefällt und diese als unzulässig abgewiesen.

Da in den Gründen auf Art.2 der Landesverfassung in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Bezug genommen wird, dürften vor dem Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerden auch grundrechtsgleiche Rechte gestützt werden können.

Diese Frage wäre damit geklärt.

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