Freitag, 1. Oktober 2010

Noch 30 Tage bis zu Sankt Nimmerlein

Juristen haben bekanntlich auf alles (mindestens) eine Antwort, so ist auch endlich gerichtlich geklärt, auf welchen Tag der Sankt-Nimmerleins-Tag fällt: 

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Bad Tölz aus dem Jahre 1920 wurde vom Gericht ausgelegt: Da der „Heilige Nimmerlein“ nicht im Kalender verzeichnet ist, müsse für seinen Namenstag der Tag Allerheiligen (1. November) anzusehen sein, der für alle die Heiligen, die keinen eigenen Namenstag haben, begangen wird.

Quelle: Wikipedia

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Betreiber des Blogs behält es sich vor strafrechtlich relevante, insbesondere beleidigende, sowie rassistische und unsachliche Kommentare zu löschen und NICHT zu veröffentlichen.
Im Übrigen wird das grundrecht auf Meinungsfreiheit selbstredend geachtet.