Mittwoch, 20. März 2013

Ist Papst Franziskus nach seiner Wahl noch Angehöriger des Jesuitenordens?

Im Letzten Blog hatte ich Papst Franziskus vorschnell als Angehörigen des Jesuitenordens bezeichnet.
Stimmt das eigentlich?

Kirchenrechtlich ist die Sache ziemlich spannend:

Mit unserem neuen Papst Franziskus stammt zum ersten Mal ein Papst aus dem Jesuitenorden.

Jesuiten sind keine Mönche, führen kein Klosterleben und tragen keine Ordenskleidung.
Neben Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam verpflichten sie sich in einem vierten Gelübde zu besonderem Gehorsam gegenüber dem Papst. Zudem legen sie ein Zusatzversprechen ab, nicht nach kirchlichen Ämtern zu streben.

Ist Papst Franziskus mit seiner Berufung zum Papst demnach kein Jesuit mehr oder ruht seine Zugehörigkeit zum Jesuitenorden oder ist sie erloschen?

Fragen über Fragen.

Papst Franziskus hat kirchenrechtlich einen Sonderstatus. Er ist Jesuit, wenn auch ein besonderer.

Der Jesuitenorden beruht als prägendstem Strukturelement auf dem Gehorsam . Wenn jemand aus dem Gehorsam herausrückt, dann ist er im Rechtssinne nicht mehr Jesuit und er verliert beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht im Orden.

Bischöfe - und der Papst ist der Bischof von Rom -  fallen aus der Ordensgemeinschaft heraus, der Bischof einer Ortskirche kann keinem Ordensoberen untergeben sein.

Dies würde zu der Situation führen, dass der Papst als Ordensangehöriger seinem Generaloberen Gehorsam schuldet, der wiederum selbst dem Papst gegenüber zum Gehorsam verpflichtet ist.

Es gab Bischöfe, die im Alter nach ihrer Emeritierung wieder in eine Jesuitenkommunität gezogen sind, so der Erzbischof von Mailand, Carlo Maria Kardinal Martini SJ. Am 11.07.2002 wurde er mit Erreichen der Altersgrenze als Erzbischof von Mailand emeritiert. Ab 2008 bis zu seinem Tod 2012 lebte er dann wieder in seiner Jesuitenkommunität in Gallarate.

Fazit:

Eigentlich hat sich nichts geändert.
Schon am 20. Mai 1992  hatte Papst Johannes Paul II. den heutigen Papst zum Weihbischof in Buenos Aires und Titularbischof von Auca ernannt.
Am 3. Juni 1997 wurde Jorge Mario Bergoglio zum Koadjutorerzbischof von Buenos Aires ernannt. Nach dem Tod von Kardinal Quarracino am 28. Februar 1998 trat er dessen Nachfolge als Erzbischof von Buenos Aires an.

Der Sonderstatus von Papst Franziskus dauert demnach seit 1992 an, als er zum Bischof berufen wurde.

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