Montag, 8. Oktober 2012

Heilige Hildegard von Bingen wird zur Kirchenlehrerin ernannt

Papst Benedikt XVI. hat am 07.10.2012 die heilige Hildegard von Bingen zur Kirchenlehrerin („Doctor Ecclesiae universalis“) erklärt und ihre Verehrung auf die Weltkirche ausgedehnt.

"Verehrte Mitbrüder,
liebe Brüder und Schwestern!

Mit dieser feierlichen Konzelebration eröffnen wir die XIII. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode, die unter dem Thema steht: Die neue Evangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens. Diese Thematik entspricht einer programmatischen Orientierung für das Leben der Kirche, aller ihrer Glieder, der Familien, der Gemeinschaften und ihrer Institutionen. Und diese Perspektive wird noch verstärkt durch das Zusammentreffen mit dem Beginn des Jahres des Glaubens am kommenden Donnerstag, dem 11. Oktober, dem fünfzigsten Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dankbar und herzlich heiße ich Sie willkommen, die Sie zur Synodenversammlung gekommen sind, besonders den Generalsekretär der Bischofssynode und seine Mitarbeiter. Darüber hinaus richte ich meinen Gruß an die brüderlichen Delegierten der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie an alle Anwesenden und lade sie ein, die Arbeiten, die wir in den kommenden drei Wochen tun werden, in ihrem täglichen Gebet zu begleiten.
Die biblischen Lesungen, die den Wortgottesdienst dieses Sonntags prägen, bieten uns zwei grundsätzliche Denkanstöße: Der erste, auf den ich später eingehen möchte, betrifft die Ehe; der zweite, den ich sofort aufnehme, betrifft Jesus Christus. Wir haben nicht die Zeit, diesen Abschnitt aus dem Hebräerbrief zu kommentieren, doch müssen wir zu Beginn dieser Synodenversammlung der Einladung folgen, unseren Blick fest auf Jesus, den Herrn, zu richten, der „um seines Todesleidens willen mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt“ ist (Hebr 2,9). Das Wort Gottes stellt uns vor den verherrlichten Gekreuzigten, so daß unser ganzes Leben – und im besonderen die Bemühungen dieser Synodenversammlung – sich vor seinem Angesicht und im Licht seines Mysteriums abspielen. Zu jeder Zeit und an jedem Ort ist die Mitte und das Ziel der Evangelisierung immer Jesus, der Christus, der Sohn Gottes (vgl. Mk 1,1); und das Kreuz ist schlechthin das Erkennungszeichen dessen, der das Evangelium verkündet: ein Zeichen der Liebe und des Friedens, ein Aufruf zur Umkehr und zur Versöhnung. Als erste wollen wir selber, verehrte Mitbrüder, den Blick des Herzens auf ihn gerichtet halten und uns von seiner Gnade läutern lassen.
Nun möchte ich kurz über die „neue Evangelisierung“ nachdenken, indem ich sie mit der gewöhnlichen Evangelisierung und mit der Sendung ad gentes vergleiche. Die Kirche existiert, um zu evangelisieren. In Treue zu dem Befehl Jesu Christi, des Herrn, sind seine Jünger in die ganze Welt hinausgegangen, um die Frohe Botschaft zu verkünden, und haben überall christliche Gemeinden gegründet. Im Laufe der Zeit sind daraus gut organisierte Kirchen mit zahlreichen Gläubigen geworden. In bestimmten Abschnitten der Geschichte hat die göttliche Vorsehung eine erneute Dynamik in der Verkündigungstätigkeit der Kirche wachgerufen. Man denke nur an die Evangelisierung der angelsächsischen und der slawischen Völker oder an die Überbringung des Evangeliums in den amerikanischen Kontinent und dann an die Zeiten der Mission unter den Völkern Afrikas, Asiens und Ozeaniens. Vor diesem dynamischen Hintergrund sehe ich gerne auch die zwei strahlenden Gestalten, die ich soeben zu Kirchenlehrern erhoben habe: den heiligen Johannes von Avila und die heilige Hildegard von Bingen. Auch in unserer Zeit hat der Heilige Geist in der Kirche einen neuen Elan, die Frohe Botschaft zu verkündigen, erzeugt – eine geistliche und pastorale Dynamik, die ihren umfassendsten Ausdruck und ihren maßgeblichsten Impuls im Zweiten Vatikanischen Konzil gefunden hat. Diese erneuerte Dynamik der Evangelisierung übt einen segensreichen Einfluß auf die beiden spezifischen „Zweige“ aus, die aus ihr hervorgehen, nämlich einerseits auf die missio ad gentes, das heißt auf die Verkündigung des Evangeliums an diejenigen, die Jesus Christus und seine Heilsbotschaft noch nicht kennen, und andererseits auf die neue Evangelisierung, die sich hauptsächlich an die Menschen richtet, die zwar getauft sind, sich aber von der Kirche entfernt haben und in ihrem Leben keine Beziehung zur christlichen Praxis haben. Die Synodenversammlung, die heute eröffnet wird, ist dieser neuen Evangelisierung gewidmet, um in jenen Menschen eine neue Begegnung mit dem Herrn zu begünstigen, der allein unser Leben einen tiefen Sinn verleiht und es mit Frieden erfüllt; um die Wiederentdeckung des Glaubens zu fördern, der eine Quelle der Gnade ist, die Freude und Hoffnung in das persönliche, familiäre und gesellschaftliche Leben trägt. Natürlich darf diese besondere Ausrichtung weder den missionarischen Schwung im eigentlichen Sinn noch die gewöhnliche Arbeit der Evangelisierung in unseren christlichen Gemeinden beeinträchtigen. In der Tat ergänzen und befruchten sich die drei Aspekte der einen Wirklichkeit der Evangelisierung gegenseitig.
In diesem Zusammenhang verdient das Thema der Ehe, das uns vom Evangelium und von der ersten Lesung vorgeschlagen wird, eine spezielle Aufmerksamkeit. Die Botschaft des Wortes Gottes kann man in dem Satz zusammenfassen, der im Buch Genesis steht und den Jesus selbst aufgreift: „Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch (Gen 2,24; Mk 10,7-8). Was sagt uns dieses Wort heute? Mir scheint, es lädt uns ein, uns eine bereits bekannte, aber vielleicht nicht voll zur Geltung gebrachte Wahrheit deutlicher ins Bewußtsein zu rufen, daß nämlich die Ehe in sich ein Evangelium, eine Frohe Botschaft für die Welt von heute und besonders für die entchristlichte Welt darstellt. Die Vereinigung von Mann und Frau, durch die sie „ein Fleisch“ werden in der Liebe, in der fruchtbaren und unauflösbaren Liebe, ist ein Zeichen, das mit Nachdruck von Gott spricht, mit einer Beredsamkeit, die in unseren Tagen noch gewichtiger geworden ist, weil die Ehe leider gerade in den seit alten Zeiten evangelisierten Gebieten jetzt aus verschiedenen Gründen eine tiefe Krise durchmacht. Und das ist kein Zufall. Die Ehe ist an den Glauben gebunden, nicht  in oberflächlich-allgemeinem Sinn. Als eine Verbindung treuer und unauflösbarer Liebe gründet sich die Ehe auf die Gnade, die von dem einen und dreifaltigen Gott kommt, der uns in Christus mit einer bis hin zum Kreuz treuen Liebe geliebt hat. Heute können wir im Kontrast zu der schmerzlichen Wirklichkeit so vieler Ehen, die leider schlecht ausgehen, die ganze Wahrheit dieser Aussage erfassen. Es besteht eine offenkundige Entsprechung zwischen der Krise des Glaubens und der Krise der Ehe. Und wie die Kirche seit langem behauptet und bezeugt, ist die Ehe berufen, nicht nur Objekt, sondern auch Subjekt der neuen Evangelisierung zu sein. Das bewahrheitet sich bereits in vielen, an religiöse Gemeinschaften und Bewegungen gebundenen Erfahrungen, verwirklicht sich aber in zunehmendem Maße auch im Gefüge der Diözesen und der Pfarreien, wie das jüngste Welttreffen der Familien bewiesen hat.
Eine der tragenden Ideen des erneuerten Impulses, den das Zweite Vatikanische Konzil der Evangelisierung gegeben hat, ist die der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit, die als solche alle Christen betrifft (vgl. Lumen gentium, 39-42). Die Heiligen sind die wahren Protagonisten der Evangelisierung in all ihren Ausdrucksformen. Sie sind im besonderen auch die mitreißenden Pioniere der neuen Evangelisierung: Durch ihre Fürsprache und das Beispiel ihres für die Fantasie des Heiligen Geistes offenen Lebens zeigen sie den gleichgültigen oder sogar feindlich gesinnten Menschen die Schönheit des Evangeliums und der Gemeinschaft mit Christus und laden die „lauen“ Gläubigen ein, in der Freude von Glaube, Hoffnung und Liebe zu leben und den „Geschmack“ am Wort Gottes und an den Sakramenten – besonders am Brot des Lebens, der Eucharistie – wiederzuentdecken. Unter den großherzigen Missionaren, die den Nichtchristen die Frohe Botschaft verkünden – traditionsgemäß in den Missionsländern und  gegenwärtig an allen Orten, wo solche leben – gibt es viele heilige Männer und Frauen. Die Heiligkeit kennt keine kulturellen, gesellschaftlichen, politischen oder religiösen Schranken. Ihre Sprache – die der Liebe und der Wahrheit – ist allen Menschen guten Willens verständlich und bringt sie Jesus Christus, der unerschöpflichen Quelle neuen Lebens, näher.
An dieser Stelle wollen wir einen Moment innehalten, um die beiden Heiligen zu würdigen, die heute in die erlesene Schar der Kirchenlehrer eingereiht worden sind. Der heilige Johannes von Avila lebte im 16. Jahrhundert. Er verfügte über eine gründliche Kenntnis der Heiligen Schrift und war von einem brennenden missionarischen Geist erfüllt. In einzigartiger Tiefe vermochte er die Geheimnisse der von Christus für die Menschheit erwirkten Erlösung zu durchdringen. Als ein wahrer Gottesmann verband er das ständige Gebet mit der apostolischen Tätigkeit. Er widmete sich der Predigt sowie der Förderung der sakramentalen Praxis und konzentrierte seine Bemühungen auf die Verbesserung der Ausbildung der Priesteramtskandidaten, der Ordensleute und der Laien, im Hinblick auf eine fruchtbare Reform der Kirche.
Die heilige Hildegard von Bingen, eine bedeutende weibliche Gestalt des 12. Jahrhunderts, hat ihren wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Kirche ihrer Zeit geleistet, indem sie ihre von Gott erhaltenen Gaben zur Geltung brachte, wobei sie sich als eine Frau von lebhafter Intelligenz, tiefer Sensibilität und anerkannter geistlicher Autorität erwies. Der Herr schenkte ihr einen prophetischen Geist und eine leidenschaftliche Fähigkeit, die Zeichen der Zeit zu unterscheiden. Hildegard besaß eine ausgeprägte Liebe zur Schöpfung und beschäftigte sich mit Medizin, Dichtung und Musik. Vor allem bewahrte sie immer eine große und treue Liebe zu Christus und seiner Kirche.
Der Blick auf das Ideal des christlichen Lebens, das in der Berufung zur Heiligkeit zum Ausdruck kommt, drängt uns, demütig auf die Schwäche so vieler Christen, ja, auf ihre persönliche wie gemeinschaftliche Sünde zu schauen, die ein großes Hindernis für die Evangelisierung darstellt, und die Kraft Gottes zu erkennen, die im Glauben der menschlichen Schwäche entgegenkommt. Daher kann man nicht von der neuen Evangelisierung sprechen ohne eine aufrichtige Bereitschaft zur Umkehr. Sich mit Gott und dem Nächsten versöhnen zu lassen (vgl. 2 Kor 5,20), ist der beste Weg der Neuevangelisierung. Nur wenn sie geläutert sind, können die Christen den berechtigten Stolz auf ihre Würde als Kinder Gottes, die nach seinem Bild erschaffen und mit dem kostbaren Blut Jesu Christi erlöst sind, wiederfinden und sich darüber freuen, um diese Freude mit allen – den Nahen wie den Fernen – zu teilen.
Liebe Brüder und Schwestern, vertrauen wir Gott die Arbeiten der Synodenversammlung an, mit einem lebendigen Gespür für die Gemeinschaft der Heiligen. Im besonderen wollen wir dabei die Fürsprache der großen Evangelisierer erbitten, zu denen wir mit herzlicher Zuneigung den seligen Papst Johannes Paul II. rechnen möchten – sein langes Pontifikat war auch ein Beispiel neuer Evangelisierung. Wir stellen uns unter den Schutz der Seligen Jungfrau Maria, des Sterns der Neuevangelisierung. Mit ihr erbitten wir eine besondere Ausgießung des Heiligen Geistes, damit er die Synodenversammlung aus der Höhe erleuchte und sie fruchtbar mache für den Weg der Kirche heute, in unserer Zeit. Amen."

Freitag, 11. Mai 2012

Hildegard von Bingen (offiziell) in das Verzeichnis der Heiligen eingeschrieben

Am 10.05.2012 Papst Benedikt XVI. die Verehrung der hl. Hildegard auf die ganze Kirche ausgedehnte und  sie in das Verzeichnis der Heiligen eingeschrieben. Joseph Ratzinger (der heutige Papst Benedikt XVI.) hatte sich in bereits in seiner Zeit als Professor in Bonn (1959–1963) intensiv mit dem Leben und den Schriften Hildegards beschäftigt.

Bereits zu Lebzeiten wurde Hildegard wie eine Heilige verehrt. Schon im Jahre 1228 wurde ein erster Antrag auf Heiligsprechung gestellt. Ein offizielles Heiligsprechungsverfahren wurde bereits von Papst Gregor IX. (1227–1241) durch eine von ihm veranlasste Untersuchung begonnen, aber nicht abgeschlossen. In einer original erhaltenen Urkunde aus dem Jahr 1233 bescheinigen drei Mainzer Kleriker, dass sie im Auftrag des Papstes Hildegards Lebenswandel, Ruf und Schriften mit positivem Ergebnis überprüft hätten; es werden auch zahlreiche Wunder an Hildegards Grab erwähnt. Aufgrund von Widerständen des bischöflichen Mainzer Stuhles dauerte das Verfahren so lange an, dass selbst der letzte bekannte Versuch eines ordentlichen Kanonisationsverfahrens unter Papst Innozenz IV. im Jahre 1244 aufgrund dieser Widerstände des Mainzer Domkapitels zu keinem Ergebnis führte. Der bischöfliche Widerstand scheint nicht in der Person Hildegards, sondern in der Kompetenzfrage für eine Kanonisation begründet gewesen sein, denn erst seit dem 12. Jahrhundert hatte Rom die Zuständigkeit für Heiligsprechungen an sich gezogen. Dafür spricht das aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammende Antependium der Rupertsberger Klosterkirche, auf dem Hildegard mit Heiligenschein und der Bischof von Mainz als sie verehrender Stifter abgebildet ist.
Ohne dass heute der Abschluss eines damals auch nicht zwingend nötigen Kanonisationsverfahren bekannt ist, erfolgte die Kanonisation (Aufnahme in den Kanon) Hildegards spätestens 1584 mit der Aufnahme in die Erstausgabe des Martyrologium Romanum (Verzeichnis der Heiligen der römisch-katholischen Kirche). Ihr Gedenktag in der Liturgie der katholischen, der anglikanischen, der evangelischen Kirche und der evangelisch-lutherischen Kirche in Amerika ist der 17.09.

Quelle: Wikipedia

Mittwoch, 12. Oktober 2011

Der lustigen Urteile fünfter Teil, oder: Über die Glaubwürdigkeit von Unfallbeteiligten

AG München, Urteil vom 11.11.1986, Az: 28 C 3374/86
 

[...] Das Gericht war in seine bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Strassenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, dass jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, dass jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsaetzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.

Das Gericht hat auch noch nie erlebt, dass jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müsste man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weisse Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, dass in der Parcellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, dass der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschliesst, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, dass trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, dass unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder.


Dem dürfte nichts hinzuzufügen sein.

Sonntag, 25. September 2011

Papst Benedikt XVI. in Freiburg

Anläßlich der heutigen Messe auf dem Flughafengelände in Freiburg im Breisgau hat Papst Benedikt XVI. das Vater Unser auf Lateinisch gebetet.
  
    Pater noster, qui es in caelis:
    sanctificetur Nomen Tuum;
    adveniat Regnum Tuum;
    fiat voluntas Tua,
    sicut in caelo, et in terra.
    Panem nostrum cotidianum da nobis hodie;
    et dimitte nobis debita nostra,
    sicut et nos dimittimus debitoribus nostris;
    et ne nos inducas in tentationem;
    sed libera nos a Malo.

Eigentlich war die Sprache Christi aber das (Alt-)Aramäische, der in Galiläa gesprochene Dialekt.
Auch hier soll die Übertragung - wenn auch in lateinischer Schrift (der besseren Lesbarkeit wegen) - nicht vorenthalten werden.

Abwûn d'bwaschmâja
Nethkâdasch schmach
Têtê malkuthach
Nehwê tzevjânach aikâna d'bwaschmâja af b'arha
Hawvlân lachma d'sûnkanân jaomâna
Waschboklân chaubên (wachtahên) aikâna daf chnân schvoken l'chaijabên
Wela tachlân l'nesjuna ela patzân min bischa
Metol dilachie malkutha wahaila wateschbuchta l'ahlâm almîn.
Amên.

Donnerstag, 22. September 2011

Rede des Papstes im Bundestag

Papst Benedikt XVI. hat heute im Bundestag aus Anlaß seines Deutschlandbesuches eine hochinteressante Rede gehalten.

Hatte der Papst, damals noch Kardinal Joseph Ratzinger, massgeblichen Einfluss auf das neue Kirchengesetzbuch der Lateinischen Kirche, den Codex Iuris Canonici von 1983, so hat er gezeigt, dass er als Theologe auch in rechtphilosophischer Hinsicht nicht zu unterschätzen ist.
Es mag Menschen geben, die von der Rede enttäuscht waren. Aber gerade mich als Juristen hat er mit seinem Kenntnisreichtum beeindruckt.

Daher hier seine - auch lesenswerten Worte - im Original:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Herr Bundestagspräsident!
Frau Bundeskanzlerin!
Herr Bundesratspräsident!
Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen – vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn Bundestagspräsidenten möchte ich für seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie für die freundlichen Worte der Begrüßung und Wertschätzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen.

Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9). Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß. Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen. Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet. Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, hat der heilige Augustinus einmal gesagt. Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, daß diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, daß Macht von Recht getrennt wurde, daß Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und daß der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte. Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen. Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen. Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet: „Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen. Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, daß geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war. Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident. Was in bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage. Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt. Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte. In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts. In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist. Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben. Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt: „Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f). Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft. Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen. Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen. Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist. Grundlegend ist zunächst die These, daß zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft. Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen. Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen. Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.

Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganzes ist ein großartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Könnens, auf die wir keinesfalls verzichten dürfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genügende Kultur. Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit. Ich sage das gerade im Hinblick auf Europa, in dem weite Kreise versuchen, nur den Positivismus als gemeinsame Kultur und als gemeinsame Grundlage für die Rechtsbildung anzuerkennen, alle übrigen Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verwiesen und damit Europa gegenüber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerückt und zugleich extremistische und radikale Strömungen herausgefordert werden. Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die über das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei können wir uns doch nicht verbergen, daß wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den Vorräten Gottes schöpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster müssen wieder aufgerissen werden, wir müssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen.

Aber wie geht das? Wie finden wir in die Weite, ins Ganze? Wie kann die Vernunft wieder ihre Größe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten? Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen? Ich erinnere an einen Vorgang in der jüngeren politischen Geschichte, in der Hoffnung, nicht allzusehr mißverstanden zu werden und nicht zu viele einseitige Polemiken hervorzurufen. Ich würde sagen, daß das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht überhören darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewußt geworden, daß irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Daß Materie nicht nur Material für unser Machen ist, sondern daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt und wir ihrer Weisung folgen müssen. Es ist wohl klar, daß ich hier nicht Propaganda für eine bestimmte politische Partei mache – nichts liegt mir ferner als dies. Wenn in unserem Umgang mit der Wirklichkeit etwas nicht stimmt, dann müssen wir alle ernstlich über das Ganze nachdenken und sind alle auf die Frage nach den Grundlagen unserer Kultur überhaupt verwiesen. Erlauben Sie mir, bitte, daß ich noch einen Augenblick bei diesem Punkt bleibe. Die Bedeutung der Ökologie ist inzwischen unbestritten. Wir müssen auf die Sprache der Natur hören und entsprechend antworten. Ich möchte aber nachdrücklich einen Punkt noch ansprechen, der nach wie vor weitgehend ausgeklammert wird: Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.

Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. Er hatte gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hat. Dies wiederum würde einen Schöpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist. „Über die Wahrheit dieses Glaubens zu diskutieren, ist völlig aussichtslos“, bemerkt er dazu. Wirklich? – möchte ich fragen. Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?

An dieser Stelle müßte uns das kulturelle Erbe Europas zu Hilfe kommen. Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist.

Dem jungen König Salomon ist in der Stunde seiner Amtsübernahme eine Bitte freigestellt worden. Wie wäre es, wenn uns, den Gesetzgebern von heute, eine Bitte freigestellt wäre? Was würden wir erbitten? Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Quelle: http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/speeches/2011/september/documents/hf_ben-xvi_spe_20110922_reichstag-berlin_ge.html


Bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass seine Worte auch wirklich aufmerksam aufgenommen wurden.

Mittwoch, 25. Mai 2011

Handtuch nicht vergessen!

Heute ist Towel Day.

Das ist der Gedenktag für den britischen Autor Douglas Adams, dessen Todestag sich dieses Jahr leider schon zum zehnten Mal jährt.

An diesem Tag tragen Adams' Fans als Reminiszenz an das Buch "Per Anhalter durch die Galaxis" - „so ziemlich das Nützlichste“ bezeichnet wird, was man auf Reisen durch die Galaxis mit sich führen kann" - ein Handtuch bei sich.

Freitag, 26. November 2010

Rechtsgeschichte aus der Spätzeit des (West-)Römischen Reiches



Der (ost-)römische Kaiser Theodosius II. ließ ab 428 die nach ihm benannte Gesetzessammlung „Codex Theodosianus“ zusammenstellen, der die Gesetze, die seit der Zeit des Kaisers Constantinus I. ergangen werden zusammenstellte und teilweise systematisierte.

Veröffentlicht wurde der Codex 438/439.

Dieses Gesetzeswerk wurde auch in der westlichen Hälfte des Römischen Reiches in Geltung versetzt.

Für nach Erlass des Codex erlassene Gesetze wurde bestimmt, dass der west- und oströmische Hof sich die entsprechenden Gesetze zusenden, damit diese im Gesamtreich Geltung hatten.

Auch nach Erstellung des Codex endete die Gesetzgebungstätigkeit der römischen Kaiser nicht, es gab zahlreiche nachfolgende Gesetzesakte (Novellae) von denen diejenigen des Kaisers Valentinianus III. dem kundigen juristischen Publikum bekannt sind.

Weit weniger bekannt ist, dass auch in der Folgezeit die oftmals im Schatten der Heermeister (Magister militium) regierenden Augusti, weshalb auch vom Zeitalter der „Schattenkaiser“ gesprochen wird, noch einige Gesetzgebungstätigkeit entfalten.

Leider ist nicht bekannt, ob die kurzlebigen letzten vier Kaiser des weströmischen Reiches - mit Ausnahme eines Gesetzes des Kaisers Glycerius - noch eine eigene Gesetzgebungstätigkeit entfalteten, von einigen ihrer Vorgänger sind aber in einem Zeitraum von zwei Jahrzehnte in verschiedenem Umfang Gesetzeswerke auf uns überkommen.

Hirbei spielt eine entscheidende Rolle, dass in Anbetracht der außenpolitischen Probleme, die sich durch die Wanderungsbewegung und Landnahme der germanischen Völker auftaten, die das Hauptaugenmerk der westlichen Augusti beanspruchten, innenpolitsche Probleme hintangestellt wurden.

Zum anderen sind die kurzen Herrschaftszeiten der jeweiligen Kaiser und vor allem der Überlieferungszufall zu berücksichtigen. Teilweise wurden die Kaiser der westlichen Reichshälfte vom Hof in Konstantinopel nicht anerkannt, so dass die Gesetze nicht an den oströmischen Hof gelangten und in den oströmischen Quellen daher nicht tradiert wurden.

Auch wenn oftmals tradiert wird, dass die Gesetzgebungstätigkeit der Kaiser des weströmischen Reiches mit Kaiser Anthemius ein Ende gefunden habe, so ist dies falsch.

Es ist zwar zuzugestehen, dass die späten Kaiser aufgrund ihrer kurzen Regierungszeiten und der desaströsen innenpolitischen Lage kaum Zeit für eine Gesetzgebungstätigkeit gefunden haben, gleichwohl ist ein Gesetz des Kaisers Flavius Glycerius (3. März 473 bis etwa Juni 474)
auf uns gekommen. Dies wohl aufgrund des kirchenfreundlichen Inhalts des Gesetzes, wobei Kaiser Glycerius ohnehin eine sehr kirchenfreundliche Politik betrieb.

Bezeichnenderweise wurde er nach seiner Absetzung Bischof von Salonae in Dalmatien.
 
Für die rechtsgeschichtlich interessierten hier der Text:
 


Impp. Glycerius et Leo AA. ad Himelconem V.C. Praefectum praetorio Italiae contra ordinationes simoniacas.
Supernae maiestatis admonitu nostri ortu imperii nihil prius deuit ordinari, quam ut Christianae religionis sacrosancta mysteria reverentia maiore colerentur : quia ambigi non oporet, deum universitas auctorem tanto magis fovere martalia, quanto purior cuktus per innoncentiam sacerdotum divina suspexerit. Iamdudum etenim adolescentibus vitiis clericorum, adhuc in privatae vitae conversatione degentes probavimus, episcopatus pro parte maxima non impetrari meritis, sed pretiis comparari : quod indecora cupiditas in usum redacza, quasi licitum fecerat iam videri. Ademtum est studium bonae conscientiae, fectique id, quod de deo sperare debuit, ad pecuniam et exactionem vocare. Hinc natum est, ut antistitum reverentia magis potestas saeculii putaretur, tyrannopolitas esse se malint, qui vocabantur antistites ; ac religione neglecta, sub hominum patrociniis constituti, publica magis quam divina curarent, hoc ipso perpetuitatis privilegio delictorum suorum impunitate gaudentes, ecclesiarumque opes, quas mali propositi dedecora protegentes, pauperum dicunt esse divitias, studio veluti cuiusdam administrationis auferrent, aliis in praesenti dando praemia, nonnullis se chyrographis obligando, vendendoque in quaestum debitoris quod oportebat egentibus prorogari.Unde factum credimus, ut offensa divinitas, quod tot malis progentem tantis, quae transacta sunt, infortuniis fatigaret. Quo auctori, qui ad oblationem sacrificii non iudicio sacrosanctae trinitatis eligitur, sed hominis favore provehitur ? Aut quid huiusmodi episcopi non putent esse venale, qui sancta mysteria subiecere commerciis ? Qua rerum ratione permoti hac mansura in aevum lege sancimus, ut quisquis ad episcopatum personarum auxilio suffragante pervenerit, saeculariter possideat, quod saeculariter fuerit consecutus ; id est ut finitis unius anni metis, noverit episcopatu se esse privandum. Eiusdem sane anni, quo sacerdos vocatur, comes nostri patrimonii ecclesiasticae substantiae moderetur expensas. Is quoque, qui talem consecraverit, aut quicquam pecuniarum ab eo, qui est consecrandus, datum cuilibet promissumve cognoverit, aut callide dissimulandum esse crediterit in eo, quem intelligit, non per puram conscientiam, sed per turpe pretium ad hoc pervenire voluisse, pari de sacerdotio sorte deiectus, similem poenam temerariae consecrationis exsolvat : argiendi hoc latens facinus non solum his, qui in ecclesia constituti sunt, verum etiam quibuscunque nostrae religionis hominibus facultate permissa, scituris omnibus, qui obiecta potuerint edocere, praemim se pro nostro arbitrio sanctae accusationis habituros. Cives quoque uniuscuiusque urbis, quos ad acclamationes ambientium non personae dignitas, quae petenda est, sed venalitas punienda sollicitat, sciant se patriae, cui tam male consulunt, habitatione pellendos, ac tautum de suis facultatibus eruendum, fiscoque nostro esse promissum. Facessat igitur ab ecclesiis foeda pariter ac profana licitatio : internuntii turpis pretii conquiescaut. Coelestia nefas est in auctione constitui. Sacerdotii magnum, ut dictum est, opus non pecuniis, sed meritis ambiatur ; et secundum priscorum regulam sacerdotum quantitas poscentium et qualitas ponderetur, vita inspiciatur electi. Nimis enim detestabile est, ut quilibet ad episcopatus apicem illicta corruptione venturus, ecclesiae facultates, quarum dispensator magis debet esse quam dominus, prius paene quam adipiscatur exhauriat. Quibus nostrae serenitatis et pravorum mentes putamus comprimi, et ad maioria studia virtutum bonas conscientias incitari. Illud quoque de iustitia omnipotentis dei ac pietate dubitare non possumus, facilius nos divinis uxiliis protegendos, cui per innocentes et probatos episcopos omnipotentiae iuvamina postumenus, Himelco, parens carissime afque amantissime. Unde illustris et praecelsa magnificentia tua hanc serenitatis nostrae legem, quae et sacerdotes sacrosanctae religionis corrigit et ministros, propositi a te edicti programmate per omne nostri corpus vulgabit imperii. Et manu divina : Vale Himelco, parens carissime atque amantissime.
Datum V. Id. Mart. Ravennae, Domino Leone perpetuo Augusto V. Cos.

Felix Himelco PP., Dioscurus, Aurelianus, Protadius VV.CC.PP.DD.
Quemadmodum Dominus noster invictissimus princeps Glycerius pro beatitudine saeculi melioris et suorum correctione maortalium, ne quid in supernae maiestatis deinceps ex sacerdotali ordinatione tentaretur iniuriam, ac bonae conscientiae meritum nummarii fieret causa auffragii, edictalibus inhibendum crediderit constitutes, semonis regii in antelatis praefulget oraculis, scilicent ut quae divina sunt, mundanis suffragiis non inventur, quatenus licitatione summota sublatisque piaculis delictorum, sacerdotales infulas optimae conscientiae norma possideat, ne quae religionis erogrationibus, ad conciliandam videlicet divinae clementiae maiestatem proficere debuissent, ad instar saecularium administrationum in patrociniorum acquisitionibus funderentur: quod profecto ad alimoniam pauperum mens devote supernae maiestatis, et non avara contulaerat. neque enim quispiam profanae intentionis existeret, qui mente sacrilege abhorrere tam religiosa debeat constituta sacerdos, nisi qui de suae pollicitationis conscientia voluerit confiteri. Ut enim haec, quae decreta sunt, praedicabilibus moribus placitura cinfidimus, ita deteriores mentes ex his, quae salubriter definite sunt, non dubitamus offendi. Proinde hoc edictali programmate universitatem duximus commonendam, ut ab illicitis deinceps se ambitionibus suffragiisque summoveant, ne necesse sit cum obligatione propriae conscientiae, quam divinae maiestati interest simper obnoxiam detineri, iuxta sacratissima, constituta poenam proprii subire peccati.
Datum III. Kal. Maii Romae.


Eine Übersetzung ins Deutsche stelle ich gerne zur Verfügung, bitte kontaktieren Sie mich.

Donnerstag, 25. November 2010

Morgens, mittags, abends

Wann ist eigentlich morgens, mittags und abends?

Der Morgen ist der Zeitraum von der Morgendämmerung bis zum Mittag also der 12. Stunde des Tages (der damit kein Zeitraum sondern ein Zeitpunkt ist). Der Morgen hat damit, abhängig vom Eintritt der Morgendämmerung eine unterschiedliche Länge.

Bekannt ist auch der Begriff "Vormittag", der eigentlich Teil des "Morgens" ist und sich auf die zwei Stunden vor dem Mittag erstreckt, infolgedessen die Zeit von 10 bis 12 Uhr.

Nach dem Mittag fängt eigentlich bereits der Nachmittag an. Dieser dauert bis um 18 Uhr  (in der Sommerzeit bis 19 Uhr).

 Teilweise wird regional der Begriff Mittag wird für den Zeitraum von 12 Uhr bis 14 Uhr verwendet und es wird  zwischen Nachmittag (bis 16 Uhr) und Spätmittag (bis 18 Uhr).unterschieden.

Auf den Nachmittag folgt ab 18 Uhr der Abend bis zum Eintritt der Abenddämmerung. Wie der Morgen kann er unterschiedliche Länge haben.

Nacht ist die Zeit zwischen Abenddämmerung und Morgendämmerung.


Teilweise wird der Tag auch in feste Zeiträume zu je einem Viertel des Tages unterteilt. Der Morgen fängt dann immer um 6 Uhr an, der (Nach-)Mittag um 12 Uhr, der Abend um 18 Uhr und die Nacht immer um 24 Uhr (Mitternacht).

Donnerstag, 11. November 2010

Sankt Martin - Teilen ist helfen

Seit 334 war der junge Martin Soldat der Reiterei der Kaiserlichen Garde im heutigen Amiens.  An einem Tag im Winter begegnete Martin am Stadttor von Amiens einem armen, unbekleideten Mann. Außer seinen Waffen und seinem Militärmantel trug Martin nichts bei sich. In einer barmherzigen Tat teilte er seinen Mantel mit dem Schwert und gab eine Hälfte dem Armen. In der folgenden Nacht erscheint ihm  Christus im Traum, bekleidet mit dem halben Mantel, den Martin dem Bettler gegeben hat.

Wieso, könnte man sich mit Recht fragen, hat der Heilige dem Bettler nicht den ganzen Mantel gegeben?

Die Gardisten trugen über ihrem Panzer ursprünglich die Chlamys, einen grossen weißen Überwurf aus zwei Teilen, der im oberen Bereich mit Schaffell gefüttert war.

Ein halber "Mantel" reichte also durchaus für zwei Personen.

Fastenzeit im Advent?

Die Adventszeit war ursprünglich eine Fastenzeit, die die katholische Kirche auf die Tage zwischen dem 11. November und dem ursprünglichen Weihnachtstermin, dem Erscheinungsfest am 6. Januar festgelegt hat.
Diese acht Wochen ergeben abzüglich der fastenfreien Sonn- und Samstage insgesamt vierzig Tage - auch an Ostern werden die Sonntage nicht miteingerechnet.

Seit 1917 der Codex Iuris Canonici neu promulgiert wurde, wird das Adventsfasten vom katholischen Kirchenrecht nicht mehr verlangt.

Im ambrosianischen Ritus der Lateinischen Kirche beginnt die Adventszeit bis heute bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November) und hat demnach sechs Adventssonntage.

Wenn ich in der Steuererklärung bei der Konfession "rk" für römisch-katholisch eintrage, dann ist das eigentlich missverständlich.

Ich bin katholischer Christ und gehöre innerhalb der katholischen Kirche der Lateinischen oder Römischen (Teil-)Kirche an.
Und innerhalb der Lateinischen Kirche gehöre ich zum römischen Ritus in der durch das Zweite Vatikanischen Konzil eingeführten (Haupt-)Form .

Eigentlich bin ich lateinischer Katholik gemäß dem nachkonziliaren römischen Ritus.

Kleiner Exkurs:
Es gibt in der katholischen Kirche auch mehrere kleinere "Unierte Ostkirchen" mit mehreren Millionen Gläubigen und mit eigenem Ritus und sogar eigenem Kirchenrecht.
Deshalb stimmt es auch nicht, wenn immer davon gesprochen wird, in der katholischen Kirche bestehe die Zölibatsverpflichtung, das gilt nur für die Lateinische Kirche und gerade nicht für die katholischen unierten Ostkirchen. 
In den aus der byzantinischen Tradition kommenden katholischen Ostkirchen gab es schon immer verheiratete Priester. Bei den Unionen dieser Kirchen mit Rom wurde die Ehe der Priester als legitime Tradition im Rahmen der katholischen Kirche anerkannt. 
Nach der Tradition der Ostkirchen müssen die Priester aber vor der Diakonenweihe verheiratet sein. Diakone und Priester dürfen nach der Weihe nicht mehr heiraten. Ordenspriester und Bischöfe der Ostkirchen leben grundsätzlich die Ehelosigkeit. 
Im CCEO, dem Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen heißt es in Kanon 373: „Der Zölibat der Kleriker, um des Himmelreiches willen gewählt und dem Priestertum sehr angemessen, ist überall sehr hoch zu schätzen, so wie es die Tradition der Kirche ist; ebenso ist der Stand der verheirateten Kleriker, der in der Praxis der jungen Kirche und der orientalischen Kirchen durch die Jahrhunderte bestätigt ist, in Ehren zu halten.“

Aber das nur am Rande ...