Die Adventszeit war ursprünglich eine Fastenzeit, die die katholische Kirche auf die Tage zwischen dem 11. November und dem ursprünglichen Weihnachtstermin, dem Erscheinungsfest am 6. Januar festgelegt hat.
Diese acht Wochen ergeben abzüglich der fastenfreien Sonn- und Samstage insgesamt vierzig Tage - auch an Ostern werden die Sonntage nicht miteingerechnet.
Seit 1917 der Codex Iuris Canonici neu promulgiert wurde, wird das Adventsfasten vom katholischen Kirchenrecht nicht mehr verlangt.
Im ambrosianischen Ritus der Lateinischen Kirche beginnt die Adventszeit bis heute bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November) und hat demnach sechs Adventssonntage.
Wenn ich in der Steuererklärung bei der Konfession "rk" für römisch-katholisch eintrage, dann ist das eigentlich missverständlich.
Ich bin katholischer Christ und gehöre innerhalb der katholischen Kirche der Lateinischen oder Römischen (Teil-)Kirche an.
Und innerhalb der Lateinischen Kirche gehöre ich zum römischen Ritus in der durch das Zweite Vatikanischen Konzil eingeführten (Haupt-)Form .
Eigentlich bin ich lateinischer Katholik gemäß dem nachkonziliaren römischen Ritus.
Kleiner Exkurs:
Es gibt in der katholischen Kirche auch mehrere kleinere "Unierte Ostkirchen" mit mehreren Millionen Gläubigen und mit eigenem Ritus und sogar eigenem Kirchenrecht.
Deshalb stimmt es auch nicht, wenn immer davon gesprochen wird, in der katholischen Kirche bestehe die Zölibatsverpflichtung, das gilt nur für die Lateinische Kirche und gerade nicht für die katholischen unierten Ostkirchen.
In den aus der byzantinischen Tradition kommenden katholischen Ostkirchen gab es schon immer verheiratete Priester. Bei den Unionen dieser Kirchen mit Rom wurde die Ehe der Priester als legitime Tradition im Rahmen der katholischen Kirche anerkannt.
Nach der Tradition der Ostkirchen müssen die Priester aber vor der Diakonenweihe verheiratet sein. Diakone und Priester dürfen nach der Weihe nicht mehr heiraten. Ordenspriester und Bischöfe der Ostkirchen leben grundsätzlich die Ehelosigkeit.
Im CCEO, dem Gesetzbuch für die katholischen Ostkirchen heißt es in Kanon 373: „Der Zölibat der Kleriker, um des Himmelreiches willen gewählt und dem Priestertum sehr angemessen, ist überall sehr hoch zu schätzen, so wie es die Tradition der Kirche ist; ebenso ist der Stand der verheirateten Kleriker, der in der Praxis der jungen Kirche und der orientalischen Kirchen durch die Jahrhunderte bestätigt ist, in Ehren zu halten.“
Aber das nur am Rande ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Der Betreiber des Blogs behält es sich vor strafrechtlich relevante, insbesondere beleidigende, sowie rassistische und unsachliche Kommentare zu löschen und NICHT zu veröffentlichen.
Im Übrigen wird das grundrecht auf Meinungsfreiheit selbstredend geachtet.