Hätten Sie's gewusst?
Es wird immer von der doppelten Staatsangehörigkeit geredet.
Diese ist aber seit 1949 für die Deutschen der Normalfall und bestimmt sind auch SIE Doppelstaater.
Neben der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bin ich aufgrund meines Wohnsitzes auch Staatsangehöriger des Bundeslandes Baden-Württemberg, das ebenfalls Staatsqualität besitzt.
Einen eigenen Ausweis habe ich in Stuttgart bislang aber noch nicht beantragt.
Wäre aber interessant, was die Landesregierung zurückschreibt.
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, geregelt in Art. 17 ff. AEGV, ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft lediglich um eine europarechtliche Dimension, sonst hätte ich sogar eine dreifache Staatsangehörigkeit.
Kann ja aber noch kommen ...
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