Donnerstag, 11. November 2010

Wenn Sie das Bundesverfassungsgericht anrufen wollen ...

... hier die Telefonnummer:

0721/9101-0

Oft hört man auch: "Da geh' ich notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht!"

Vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen ist ebenfalls kein Problem, schwieriger ist es schon hineinzukommen - geschweige denn eine Verfassungsbeschwerde zu erheben und dort zu verhandeln.

Eine Verfassungsbeschwerde ist nämlich erst zulässig wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Alle rechtlich vorgesehenen Rechtsmittel und -behelfe müssen vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos versucht worden sein.

Das Bundesverfaaungsgericht ist dabei keine Superrevisionsinstanz, sondert behandelt nur Fälle in denen Verfassungsrecht, vor allem die Verletzung von Grundrechten,  betroffen ist.

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