VARIAE SENTENTIAE

Montag, 2. September 2013

Der lustigen Urteile sechster Teil - Die Madonna im Treppenhaus

Das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus eines Mietshauses berechtigt auch eine evangelische Mieterin nicht zur Mietminderung.

Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003, Az. 3 C 2122/03

Entscheidungsgründe:
(abgekürzt gem. § 495 a ZPO)


Die Klage ist begründet.
Die Beklagte hat unberechtigt die Grundmiete für die von ihr bei der Klägerin angemietete Wohnung für die Monate Mai 2002 sowie Juni 2002 bis Januar 2003 und Februar 2003 gemindert. Ein Recht zur Mietminderung steht der Beklagten nicht zu. Ein Recht zur Mietminderung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Dies ist durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.
Darüber hinaus ist auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein kann, der zu einem besonderen Schock führt. Subjektive Überempfindlichkeiten sind bei der Bewertung von Minderungsrechten nicht zu berücksichtigen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO, die über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 708 Ziff. 11 ZPO.
Eingestellt von Unknown um 13:03:00 Keine Kommentare:
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Samstag, 25. Mai 2013

Towel Day

Heute ist wieder Towel Day.

Hier die Anleitung für alle Hitchhiker und Douglas-Adams-Fans:

Trage dein Handtuch den ganzen Tag bei dir, egal wohin du gehst.




Wirklich den GANZEN Tag und wirklich ÜBERALL?
Jep.

Und weshalb sollte ich das tun?

Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der interstellare Anhalter besitzen kann. Einmal ist es von großem praktischem Wert - man kann sich zum Wärmen darin einwickeln, wenn man über die kalten Monde von Jaglan Beta hüpft; man kann an den leuchtenden Marmorsandstränden von Santraginus V darauf liegen, wenn man die berauschenden Dämpfe des Meeres einatmet; man kann unter den so rot glühenden Sternen in den Wüsten von Kakrafoon darunter schlafen; man kann es als Segel an einem Minifloß verwenden, wenn man den trägen, bedächtig strömenden Moth-Fluss hinuntersegelt, und nass ist es eine ausgezeichnete Nahkampfwaffe; man kann es sich vors Gesicht binden, um sich gegen schädliche Gase zu schützen oder dem Blick des Gefräßigen Plapperkäfers von Traal zu entgehen (ein zum Verrücktwerden dämliches Vieh, es nimmt an, wenn du es nicht siehst, kann es dich auch nicht sehen - bescheuert wie eine Bürste, aber sehr, sehr gefräßig); bei Gefahr kann man sein Handtuch als Notsignal schwenken und sich natürlich damit abtrocknen, wenn es dann noch sauber genug ist.

Was jedoch noch wichtiger ist: ein Handtuch hat einen immensen psychologischen Wert. Wenn zum Beispiel ein Strag (Strag = Nicht-Anhalter) dahinter kommt, dass ein Anhalter sein Handtuch bei sich hat, wird er automatisch annehmen. er besäße auch Zahnbürste, Waschlappen, Seife, Keksdose, Trinkflasche, Kompass, Landkarte, Bindfadenrolle, Insektenspray, Regenausrüstung, Raumanzug usw, usw. Und der Strag wird dann dem Anhalter diese oder ein Dutzend andere Dinge bereitwilligst leihen, die der Anhalter zufällig gerade "verloren" hat. Der Strag denkt natürlich, dass ein Mann, der kreuz und quer durch die Galaxis trampt, ein hartes Leben führt, in die dreckigsten Winkel kommt, gegen schreckliche Übermächte kämpft, sich schließlich an sein Ziel durchschlägt und trotzdem noch weiß, wo sein Handtuch ist, eben ein Mann sein muss, auf den man sich verlassen kann.


- Douglas Adams: Per Anhalter durch die Galaxis
Eingestellt von Unknown um 07:00:00 Keine Kommentare:
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Freitag, 24. Mai 2013

Update: Landesverfassungsbeschwerde in Baden-Württemberg

Soweit ersichtlich hat der Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg unter dem 17.05.2013 eine erste Entscheidung bezüglich einer Landesverfassungsbeschwerde  gefällt und diese als unzulässig abgewiesen.

Da in den Gründen auf Art.2 der Landesverfassung in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Bezug genommen wird, dürften vor dem Staatsgerichtshof Verfassungsbeschwerden auch grundrechtsgleiche Rechte gestützt werden können.

Diese Frage wäre damit geklärt.
Eingestellt von Unknown um 12:58:00 Keine Kommentare:
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Montag, 1. April 2013

Kein Aprilscherz: Seit heute gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit der Landesverfassungsbeschwerde

Seit heute, dem 1. April 2013,  kann jeder Bürger, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, den baden-württembergischen Staatsgerichtshof anrufen. 

Konnten bislang nur Landesorgane - der Landtag und die Landesregierung - vor dem baden-württembergischen Staatsgerichtshof in Stuttgart klagen, war dies den Bürgern verwehrt, diese konnten sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde lediglich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Seit heute können alle Bürger, die sich durch ein Landesgesetz, die Entscheidung eines baden-württembergischen Gerichts oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sehen, direkt beim Staatsgerichtshof klagen.
Mit der Landesverfassungsbeschwerde kommt nicht nur eine weitere Möglichkeit neben einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hinzu, denn beim Staatsgerichtshof können auch Rechtspositionen geltend gemacht werden, die sich speziell aus der baden-württembergischen Landesverfassung ergeben.
 
Die Landesverfassung von Baden-Württemberg verfügt über keinen Grundrechtskatalog. Sie verweist auf den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes und ergänzt diesen um einige eigene (Landes-)Grundrechte.

Artikel 2 der Landesverfassung
(1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht. 

Die Grundrechte des Grundgesetzes sind daher Bestandteil des Landesverfassungsrechts.

Interessant ist aber die folgende Frage:

Als die Landesverfassung 1953 in Kraft trat, sah der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes noch einfacher aus. In vielen Grundrechten wurden ergänzende Regelungen aufgenommen.

Stellt Art. 2 Abs.1 der Landesverfassung eine dynamische oder eine statische Verweisung auf das Grundgesetz dar, heißt: gilt der Grundrechtskatalog mit dem Text von 1949 oder mit dem Text von heute?

Geht man von einer dynamischen Verweisung aus - kann der Bundesgesetzgeber durch Änderungen des Grundrechtskatalogs des Grundgesetzes wirksam Landesverfassungsrecht setzen, ohne dass es einer Willensbildung des Landtages als Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg bedarf?

Verweist Art. 2 Abs.1 der Landesverfassung nur auf "echte" Grundrechte oder auch auf grundrechtsgleiche Rechte, wie die Verfahrensrechte der Artt. 101 ff. GG?

Viele Fragen, bislang keine Antworten.
Das gilt es im Auge zu behalten und weiter zu berichten...
Eingestellt von Unknown um 17:30:00 Keine Kommentare:
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Mittwoch, 20. März 2013

Ist Papst Franziskus nach seiner Wahl noch Angehöriger des Jesuitenordens?

Im Letzten Blog hatte ich Papst Franziskus vorschnell als Angehörigen des Jesuitenordens bezeichnet.
Stimmt das eigentlich?

Kirchenrechtlich ist die Sache ziemlich spannend:

Mit unserem neuen Papst Franziskus stammt zum ersten Mal ein Papst aus dem Jesuitenorden.

Jesuiten sind keine Mönche, führen kein Klosterleben und tragen keine Ordenskleidung.
Neben Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam verpflichten sie sich in einem vierten Gelübde zu besonderem Gehorsam gegenüber dem Papst. Zudem legen sie ein Zusatzversprechen ab, nicht nach kirchlichen Ämtern zu streben.

Ist Papst Franziskus mit seiner Berufung zum Papst demnach kein Jesuit mehr oder ruht seine Zugehörigkeit zum Jesuitenorden oder ist sie erloschen?

Fragen über Fragen.

Papst Franziskus hat kirchenrechtlich einen Sonderstatus. Er ist Jesuit, wenn auch ein besonderer.

Der Jesuitenorden beruht als prägendstem Strukturelement auf dem Gehorsam . Wenn jemand aus dem Gehorsam herausrückt, dann ist er im Rechtssinne nicht mehr Jesuit und er verliert beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht im Orden.

Bischöfe - und der Papst ist der Bischof von Rom -  fallen aus der Ordensgemeinschaft heraus, der Bischof einer Ortskirche kann keinem Ordensoberen untergeben sein.

Dies würde zu der Situation führen, dass der Papst als Ordensangehöriger seinem Generaloberen Gehorsam schuldet, der wiederum selbst dem Papst gegenüber zum Gehorsam verpflichtet ist.

Es gab Bischöfe, die im Alter nach ihrer Emeritierung wieder in eine Jesuitenkommunität gezogen sind, so der Erzbischof von Mailand, Carlo Maria Kardinal Martini SJ. Am 11.07.2002 wurde er mit Erreichen der Altersgrenze als Erzbischof von Mailand emeritiert. Ab 2008 bis zu seinem Tod 2012 lebte er dann wieder in seiner Jesuitenkommunität in Gallarate.

Fazit:

Eigentlich hat sich nichts geändert.
Schon am 20. Mai 1992  hatte Papst Johannes Paul II. den heutigen Papst zum Weihbischof in Buenos Aires und Titularbischof von Auca ernannt.
Am 3. Juni 1997 wurde Jorge Mario Bergoglio zum Koadjutorerzbischof von Buenos Aires ernannt. Nach dem Tod von Kardinal Quarracino am 28. Februar 1998 trat er dessen Nachfolge als Erzbischof von Buenos Aires an.

Der Sonderstatus von Papst Franziskus dauert demnach seit 1992 an, als er zum Bischof berufen wurde.
Eingestellt von Unknown um 12:54:00 Keine Kommentare:
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Freitag, 15. März 2013

Papst Franziskus folgt auf Papst Benedikt

Erstmals wurde ein Nichteuropäer und erstmals ein Angehöriger des
Jesuitenordens zum Papst gewählt.

Bereits der erste Auftritt des neugewählten Papstes war beeindruckend.
Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hat dies anlässlich seines 
Hirtenwortes anlässlich der Wahl von Papst Franziskus wie folgt formuliert:

Liebe Schwestern und Brüder in der Gemeinschaft des Glaubens,

ein einfacher Schornstein auf dem Dach der Sixtinischen Kapelle hat Anfang der Woche die Blicke der  Menschen rund um den Erdball auf sich gezogen. Per Rauchzeichen – in der modernen Kommunikationsgesellschaft eine Kuriosität ohnegleichen – drang die Nachricht in die Welt, die dann per Satellit in Windeseile in alle Himmelsrichtungen verbreitet wurde: wir haben einen neuen Papst! Mit dem Beistand des Heiligen Geistes haben die Kardinäle den 265. Nachfolger des heiligen Petrus gewählt.

Wie groß war die Überraschung, als schon nach so kurzer Zeit, am Dienstabend, weißer Rauch aufstieg und die Glocken auf dem Petersplatz läuteten. Wie viel größer war die Überraschung, als der Kardinalprotodiakon den Namen des Gewählten verkündete: Joseph Kardinal Ratzinger - ein Deutscher! Als Papst trägt er nun den Namen Benedikt XVI. Bereits in seiner ersten Predigt hat der Heilige Vater deutlich zum Ausdruck gebracht: „Ich denke in besonderer Weise an die Jugendlichen. An sie, die privilegierten Gesprächspartner Johannes Pauls II. geht meine besonders liebevolle Umarmung in der Erwartung, dass, wenn es Gott gefällt, ich sie in Köln beim Weltjugendtag treffen kann.“ Diese wenigen Worte signalisieren, dass der neue Papst mit der jungen Generation die Zukunft der Kirche fest in den Blick nimmt. Eine ermutigende und hoffnungsvolle Botschaft!

Diese Papstwahl ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Wahl von bedeutender historischer Tragweite. Seit 482 Jahren ist Papst Benedikt XVI. der erste Kardinal deutscher Herkunft auf dem Stuhl Petri. Zugleich ist er der erste neue Papst des 21. Jahrhunderts. Ein Ereignis, das im gegenwärtigen Kräftefeld der weltweiten geistigen und politischen Entwicklungen in seinen Auswirkungen und Folgen letztlich noch gar nicht überblickt und vorausgesagt werden kann. Wir wissen alle: der neue Papst tritt kein einfaches Amt an. Das zeigt allein die Vielzahl der Erwartungen, die vor und während der Wahl und umso mehr natürlich jetzt nach der Wahl formuliert worden sind.

Es ist menschlich, dass wir in diesen Tagen unsere ganze Aufmerksamkeit auf die Person des neuen Papstes richten. Wir würden ihm aber in keiner Weise gerecht, wenn wir ihn nur vordergründig an der Person und dem außergewöhnlichen Charisma seines Vorgängers messen wollten. Papst Benedikt ist wohl für die meisten von uns kein Unbekannter. Wir alle wissen, dass er aus Deutschland stammt, dass er in Bayern geboren ist, dass er lange Jahre Theologie gelehrt und bis in die Gegenwart hinein viele bedeutende Bücher geschrieben hat. Er wurde 1977 Erzbischof von München und Freising und bereits acht Wochen später durch Papst Paul VI. zum Kardinal ernannt. Seit 1981, seit nahezu 25 Jahren, war er Präfekt der Glaubenskongregation und damit enger Mitarbeiter der Römischen Kurie und Vertrauter des Papstes. Diese Aufgabe hat er mit ganzer Energie und großer Hingabe ausgefüllt. Als Kardinaldekan hatte er in der Zeit der Sedisvakanz und im Blick auf die Papstwahl ein enormes Programm zu bewältigen. Nun ist er selbst zum Papst gewählt worden.

Ein großer Theologe, bewegt und geprägt vom Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils, an dem er als Berater von Kardinal Frings teilgenommen hat, ist unser neuer Papst. Er hat die wertvolle Gabe, mit großer Klarheit und scharfem analytischen Verstand die Zeichen der Zeit zu erkennen, zu deuten und mit der Botschaft des Evangeliums zu verbinden. Papst Benedikt hat die herausfordernde Aufgabe, das Vermächtnis Jesu Christi nicht nur zu bewahren, sondern hier und heute zum leuchten und strahlen zu bringen.

Ich selbst konnte ihm schon einige Male begegnen und hatte die Gelegenheit zum Gespräch und zum Austausch; jedes Mal war ich beeindruckt von seiner Art, auf Menschen einzugehen, von seiner Art zuzuhören, von einer Persönlichkeit, die im positiven Sinne des Wortes Spuren hinterlässt. Ich bin überzeugt davon, dass man diese Seite des neuen Papstes nun viel stärker wahrnehmen wird und dass sie zum Tragen kommt. Nicht nur der bekannte und gefragte Denker und Theologe wird künftig zählen; vielmehr wird die feinsinnige und klare Person des neuen Papstes insgesamt, mit all ihren Zügen und Feinheiten, mit allen Charakteristika in einer breiten Öffentlichkeit aufleuchten. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich uns Papst Benedikt XVI. als ein klarer Theologe mit einem weiten Herzen erweisen wird.

„Ich diene der Kirche durch das Amt, das Gott mir übertragen hat, damit ich euch das Wort Gottes in seiner Fülle verkündige“ (Kol 1,25). Dieses Wort des Apostels Paulus dürfen wir im Blick auf das Papstamt hören und deuten. Denn es lenkt unseren Blick auf die Dimension des Dienens. Das Papstamt ist kein Karriereziel. Der Papst ist nicht der Spitzenmanager der Katholischen Kirche. Vielmehr ist er Diener. Es ist ein Dienstamt, das ihm übertragen ist. Es ist ihm ans Herz gelegt, nicht um seiner selbst willen etwas zu erstreben, sondern sich in den Dienst eines anderen nehmen zu lassen eines höheren Gutes wegen. Nicht Machtkalkül ist entscheidend, sondern die Frage: was dient den Menschen, was dient der Kirche, was dient der Gerechtigkeit, was dient der Wahrheit? Wir Menschen suchen nach der Sinnhaftigkeit unseres Lebens in einer Welt, die zwar immer mehr „Lebens-Möglichkeiten“ eröffnet, die aber aus sich heraus die existenziellen Fragen nach dem „Woher, Warum und Wohin“ nicht beantworten kann. Wir Menschen sehnen uns nach Antworten, die über das Vordergründige, über das rein wissenschaftlich-rational Erklärbare hinausweisen. Und wir  suchen nach Personen, die dafür mit ihrer Existenz glaubwürdig und überzeugend stehen.

Der Glaubenshüter Kardinal Ratzinger wird als Papst Benedikt zum Glaubensförderer und Glaubensverkünder werden. Aus den eindrucksvollen und klaren Worten seiner Predigt, die er zu Beginn des Konklaves, also noch vor seiner Wahl zum Papst gehalten hat, wird dies bereits deutlich, wenn er sagt: „Wir müssen von einer heiligen Unruhe angerührt sein: Der Unruhe, allen das Geschenk des Glaubens, der Freundschaft mit Christus zu bringen. [...] Wir haben den Glauben erhalten, um ihn anderen zu schenken“.  Diese Aufgabe ist heute nicht immer einfach – und, auch das sei hier betont, nicht allein die Aufgabe des Papstes! Wir alle, die wir zur Gemeinschaft der Kirche gehören, sind gefordert, glaubwürdig jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die uns erfüllt! (vgl. 1 Petr, 3,15)

Liebe Schwestern, liebe Brüder, wenden wir uns vertrauensvoll an Jesus Christus, den Herrn der Kirche und bitten ihn, dass er seinen Diener, den er zu seinem Stellvertreter auf Erden erwählt hat, stärke und führe. Vertrauen wir darauf, dass Papst Benedikt für die Kirche und die Welt sein wird, was sein Name bedeutet: ein Gesegneter, der zum Segen wird!
Eingestellt von Unknown um 20:59:00 Keine Kommentare:
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Montag, 11. Februar 2013

Papst Benedikt XVI. schreibt Kirchen(-rechts-)geschichte und tritt zurück

Erstmals seit Colestin V. im Jahr 1294 hat Papst Benedikt XVI. heute erklärt, dass er am 28.02.2013 freiwillig zurücktreten wird.

Ein Papst kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten. In Canon 332 Paragraf 2 des Codex Iuris Canonici heißt es hierzu: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird.”

"Liebe Mitbrüder!
Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewißheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben. Ich bin mir sehr bewußt, dass dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Köpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen. Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss. Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen."

Auch wenn diese Entscheidung überraschend und bestürzend kommt, so ist dem Papst noch ein langes Leben zu wünschen und viel Zeit und Muße, noch einige seiner Gedanken in Buchform zu Papier zu bringen. 
Eingestellt von Unknown um 22:17:00 Keine Kommentare:
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, für Mandatserteilung nach dem 01.07.2004)

Den Text dieser Vorschriften finden Sie u.a. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de

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Quelle: Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

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